Nur zwei Schuldsprüche im Wague-Prozess:
Staatsanwältin bekämpft die Freisprüche!
- Rechtsmittel bereits am Tag des Urteils angemeldet
- Keine Berufung der Anklage gegen die Schuldsprüche
·Kritik von amnesty nach Wague-Urteil
Ausbildung der Polizisten
"unvorstellbar im Argen"
·Demonstration gegen Wague-Urteil in Wien
Rund 400 Teilnehmer protestierten lautstark
·Prokop steht hinter den Freigesprochenen
"profil": "Volle Loyalität" nach der Causa Wague
·Wague: Nur 2 von 10 Angeklagten verurteilt
Staatsanwältin wird die Freisprüche bekämpfen
Wague-Prozess noch nicht zu Ende: Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel wird die acht Freisprüche im Prozess um den Tod des am 15. Juli 2003 im Wiener Stadtpark ums Leben gekommenen Cheibani Wague bekämpfen. "Ich habe bereits Rechtsmittel angemeldet", erklärte sie auf Anfrage der APA. Die Urteile für den schuldig gesprochenen 57-jährigen Notarzt sowie einen 33 Jahre alten Polizisten werden dagegen von der Staatsanwaltschaft akzeptiert.
Die beiden waren nach acht Verhandlungstagen wegen fahrlässiger Tötung zu jeweils sieben Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Dem Arzt legte das Gericht zur Last, die gebotenen Maßnahmen - Zuruf an die Beamten, die Fixierung zu beenden, Prüfung von Wagues Vitalfunktionen und unverzügliche Erste Hilfeleistung - unterlassen zu haben, obwohl er den lebensbedrohlichen Zustand des Mauretaniers erkennen hätte müssen. Der Polizist wurde schuldig erkannt, weil er sich mit seinem Körpergewicht von 85 Kilo minutenlang über den Brustbereich des am Boden fixierten Mannes gebeugt und ihm so das Atmen verunmöglicht hatte.
Bei einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr erscheinen der Staatsanwältin die dafür verhängten Strafen angemessen: "Bei bisher Unbescholtenen ist das sicher ausreichend." Dass das Gericht die von der Anklage angenommenen "gefährlichen Verhältnisse" nicht für gegeben erachtet hatte, was den Strafrahmen auf bis zu drei Jahre erhöht hätte, akzeptiert die Staatsanwaltschaft ebenfalls.
"Alle zehn hätten verurteilt werden müssen"
Dagegen steht für die Anklägerin fest, dass sämtliche zehn Beschuldigte zu verurteilen gewesen wären. Sie sei mehr denn je davon überzeugt, dass jeder Einzelne von ihnen Mitverantwortung für das tödliche Geschehen trage, meinte sie gegenüber der APA.
Rudas-Tschinkel muss nun die schriftliche Urteilsausfertigung abwarten, ehe sie die Rechtsmittel ausführen kann. Das dürfte sicherlich einige Wochen dauern.
Nichtigkeitsbeschwerde der beiden Verurteilten
Da die beiden Verurteilten bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt hatten, wird sich das dafür zuständige Wiener Oberlandesgericht (OLG) aus derzeitiger Sicht neuerlich mit sämtlichen in die tödliche Amtshandlung verwickelten Personen - insgesamt sechs Polizisten, drei Sanitäter sowie der Notarzt - auseinander zu setzen haben. (apa/red)
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