Untersuchungen in der Kaprun-Katastrophe:
Deutsche Staatsanwaltschaft um Hilfe ersucht

Vorverfahren gegen zwei Heizlüfter-Firma-Mitarbeiter PLUS: Alle Infos zur verheerenden Brandkatastrophe

Untersuchungen in der Kaprun-Katastrophe:
Deutsche Staatsanwaltschaft um Hilfe ersucht

Nach der Rechtskraft aller Freisprüche im Strafverfahren vor eineinhalb Monaten hatte die Salzburger Anklagebehörde ein Verfahren gegen die Hersteller-Firma des Heizlüfters in Deutschland eingeleitet, und zwar konkret gegen den Geschäftsführer und einen langjährigen Mitarbeiter. Da aber nicht zu erwarten sei, dass sich die beiden freiwillig stellen, und eine Auslieferung nach Österreich nicht möglich sei, habe man nun die Staatsanwaltschaft Heilbronn ersucht, das Vorverfahren zu übernehmen, erläuterte Feichtinger.

Vorgeworfen werden den beiden die Delikte "Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst" und "Fahrlässige Gemeingefährdung". In Deutschland gebe es vergleichbare Delikte, weshalb eine Übernahme möglich sei. Auch der Strafrahmen mit einer Höchststrafe von fünf Jahren sei gleich.

Bei der Katastrophe in der Stollenbahn auf das Kitzsteinhorn am 11. November 2000 wurden 155 Menschen getötet. Auslöser soll ein defekter Heizstrahler gewesen sein, wie das Strafverfahren ergab.

"Primärer Handlungsort war in Deutschland"
Die Staatsanwaltschaft Salzburg begründete das Übernahmeersuchen an die Staatsanwaltschaft Heilbronn auch damit, dass die Firma Fakir ihren Firmensitz in Vaihingen hat und damit "der primäre Handlungsort in Deutschland" gewesen sei. Zudem hat die Salzburger Behörde bereits einen Kontakt zu den deutschen Kollegen hergestellt, um die Verjährungsfrist zu unterbrechen. Sonst wäre die Verjährung des Deliktes fünf Jahre nach dem Unglück morgen, Freitag, 11. November, in Deutschland eingetreten, erläuterte Feichtinger.

Die Anzeige gegen die deutsche Heizlüfterfirma brachten Anwälte der Gletscherbahnen Kaprun (GBK) im Jänner 2004 ein. Ihre Begründung: Aus dem Gutachten des Gerichtssachverständigen Udo Geishofer im Kaprun-Strafverfahren habe sich ergeben, dass die Ursache des Unglücks ein Produktions-, Konstruktions- und Materialfehler des Heizlüfters gewesen sei.

Die Firma Fakir habe es verabsäumt, im Jahr 1997 trotz Kenntnis über die Gefährlichkeit des Heizlüfters "Hobby TLB" eine Rückholaktion zu starten. Zudem werfen die GBK-Anwälte den Fakir-Verantwortlichen falsche Beweisaussage im Kaprun-Prozess vor.

Im Vorverfahren gegen die Firma Fakir, das bereits nach der Anzeige im Jänner 2004 eingeleitet, aber bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens auf Eis gelegt wurde, ließ die Staatsanwaltschaft im vergangenen Oktober die drei Vergleichsheizlüfter, die sich noch in der Salzburger Struberkaserne befinden, beschlagnahmen. Es handle sich hierbei um den Heizlüfter aus dem Gletscherdrachen, der das gleiche Modell sei wie der in der verbrannten Kitzsteingams sowie um zwei weitere Vergleichsgeräte: ein neueres Modell Hobby TLB und ein Fakir S.

Noch steht nicht fest, ob die Staatsanwaltschaft in Heilbronn das Übernahmeansuchen des Verfahrens auch annimmt. "Wir gehen aber davon aus", meinte Feichtinger.

Die deutsche Firma hat die Anschuldigen der Gletscherbahnen als "unzutreffend" bezeichnet. Da der Aufbau des Unglückszuges bei der Katastrophe beinahe vollständig verbrannt sei, stehe keineswegs fest, ob ein Fakir Produkt eingebaut war, hieß es. Weiters seien Heizlüfter der Marke Fakir Hobby TLB nicht zum Einbau und Betrieb in Gletscherbahnen oder anderen Fahrzeugen, die sich bewegen, hergestellt worden. Es sei wahrscheinlich, dass es im Zuge des Einbaus des Heizlüfters zu - möglicherweise unfallkausalen - Beschädigungen gekommen ist. (apa)