Schritt zu Gleichbehandlung: Homosexuelle dürfen bei Partner mitversichert werden
- VfGH hebt Spruchpraxis als menschenrechtswidrig auf
- Rauch-Kallat will rasch Änderung vornehmen
Homosexuelle dürfen künftig bei der Mitversicherung nicht mehr diskriminiert werden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Donnerstag die gesetzlichen Bestimmungen im Sozialversicherungsrecht aufgehoben. Das Höchstgericht ändert damit im Lichte der jüngsten Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) seine Spruchpraxis. Homosexuellen-Organisationen und die Opposition zeigten sich erfreut, die Regierung versprach eine rasche Änderung.
Konkret geht es um die Mitversicherung von nicht verwandten Personen. Bisher galt: Personen, die mit einem Versicherten in einem gemeinsamen Haushalt leben und den Haushalt unentgeltlich führen, sind mitversichert. Allerdings nur wenn sie "andersgeschlechtlich" sind, wie es im Gesetz heißt. Dieser Ausschluss von Homosexuellen verstößt für den VfGH gegen den Gleichheitsgrundsatz, es gebe "keine sachliche Rechtfertigung", wie VfGH-Präsident Karl Korinek meinte.
Interessant ist dabei: 1998 und 2001 hatte der VfGH das Wort "andersgeschlechtlich" noch als "unbedenklich" beurteilt. An dieser Einschätzung konnten die Richter nun aber nicht mehr festhalten. Hintergrund ist der so genannte "Fall Karner", bei dem der EGMR 2003 Österreich verurteilt hatte, weil ein homosexueller Lebensgefährte kein Eintrittsrecht in den Mietvertrag bekam. Eine Differenzierung nach dem Geschlecht ist demnach im Sinne der Menschenrechtskonvention ohne besonders "schwerwiegende Gründe" nicht zulässig. Und solch schwerwiegende Gründe sind bei der Mitversicherung nicht gegeben, so der VfGH.
Nicht gefolgt ist er auch der Argumentation der Regierung, wonach das Motiv für die aufgehobene Bestimmung ein "familienpolitisches Anliegen" sei. Das Gesetz habe nicht auf das Vorhandensein von Kindern abgestellt, sondern auf das Geschlecht.
Die Regierung hat nun neun Monate Zeit, die Regelung zu reparieren. Von der zuständige Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) gab es am Donnerstag noch keinen konkreten Vorschlag, die Mitversicherungs-Möglichkeit soll aber weiter bestehen. Sie sei "gegen jede Form von Diskriminierung", so Rauch-Kallat.
"Unsere Klagsoffensive, die wir angesichts der Untätigkeit der Politik gestartet haben, ist ein voller Erfolg", meinte hingegen der Anwalt des Beschwerdeführers, Helmut Graupner, der auch Präsident der Homosexuellen-Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA ist. Und: "Die Bundesregierung sollte nun schön langsam einsehen, dass sie sich mit der fortgesetzten Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare in eine immer ausweglosere Situation manövriert." In die selbe Kerbe schlug die Homosexuellen Initiative Wien. Sie forderte die Regierung "dringend auf, zumindest die Lebensgemeinschaften in allen relevanten Rechtsbereichen auch formal jetzt endlich gleichzustellen".
Die Grüne Ulrike Lunacek sah in der Entscheidung einen Beleg dafür, dass die Politik der ÖVP unter Kanzler Wolfgang Schüssel "nicht nur der gesellschaftlichen Realität, sondern auch den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes" nachhinke. Für die SPÖ zeigte sich die Zweite Nationalrats-Präsidentin Barbara Prammer "sehr zufrieden". Sie forderte die sofortige Umsetzung des Entscheides. Im Sinne der bisherigen SPÖ-Forderungen könne das allerdings nur ein erster Schritt zur Beseitigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften sein. (apa/red)
