Oberster Gerichtshof: Kündigungen bei Schwangeren auch in Probezeit erschwert
- ÖGB sieht eine "richtungsweisende Entscheidung"
Kündigungen bei Schwangeren werden nun auch in der Probezeit erschwert. Der OGH hat in einem Grundsatzurteil festgehalten, dass künftig auch in solchen Fällen eine Kündigungsanfechtung möglich ist - wie bei allen anderen regulären Arbeitsverhältnissen auch. Bisher war geltende Praxis, dass in der Probezeit selbst bei Schwangerschaften eine sofortige Auflösung des Dienstverhältnisses möglich war.
Der konkrete Fall, der dem OGH-Entscheid zu Grunde lag, endete für die Beschwerdeführerin freilich trotz allem mit einer Niederlage. Die Frau hatte sich zu spät an die oberösterreichische Arbeiterkammer gewandt und damit die Frist für einen Einspruch versäumt, wie die AK auf Anfrage der APA mitteilte. Die Betroffene war drei Wochen in einer Linzer Leasingfirma beschäftigt gewesen, ehe sie wegen der Schwangerschaft vor die Tür gesetzt wurde.
Letztlich befasste sich der OGH trotz des verspäteten Einspruchs mit der Causa, nämlich da die Arbeiterkammer auf Schadensersatz wegen Einstellungsdiskriminierung geklagt hatte. Hier bekam die Frau nicht Recht, dafür fällt der Oberste Gerichtshof sein Grundsatzurteil.
Dieser Entscheid wird vom ÖGB mit Freude aufgenommen. Frauenchefin Renate Csörgits sprach in einer Aussendung von einer "richtungsweisenden Entscheidung". Laut Rechtsexperten könne das Urteil auch auf andere Diskriminierungskriterien, die im Gleichheitsbehandlungsgesetz erfasst sind, bezogen werden: "Wird während der Probezeit ein Arbeitsverhältnis zum Beispiel wegen der sexuellen Orientierung oder wegen des Altes beendet, so kann die Beendigungserklärung künftig ebenfalls vor Gericht angefochten werden", meint Csörgits.
(apa/red)
