Online-Musik und Webcasts: EU möchte nun Urheberrechts-Lizensierung vereinfachen
- Kommission will Wahl zwischen 2 Modellen freistellen
- Bis jetzt herrscht im Musikbiz geteilte Meinung vor

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Die EU-Kommission will die Lizenzierung von Urheberrechten für Online-Angebote verbessern. Dabei soll vor allem die EU-weite Lizenzierung von Online-Musik und Webcasts vereinfacht werden. Zu diesem Zweck empfiehlt die Kommission zwei Lizenzierungsmodelle.
Verbesserungen im Lizenzierungsverfahren seien notwendig, weil neue Internet-gestützte Dienste wie Webcasting oder On-Demand-Abruf von Musik Lizenzen benötigen, die für die gesamte EU gelten. Daher habe man die Betroffenen zu zwei Lösungsmodellen befragt.
Zwei Modelle
Nach dem ersten Modell soll die Zusammenarbeit zwischen Verwertungsgesellschaften verbessert werden, damit jede in der EU ansässige Gesellschaft EU-weite Lizenzen für das gesamte Repertoire der anderen Gesellschaften erteilen kann. Das zweite würden den Rechteinhabern die Möglichkeit geben, eine Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl mit der EU-weiten Rechteverwertung bei der Online-Nutzung ihrer Musikwerke zu beauftragen.
Geteilte Meinungen
Die befragten Musikfirmen, Verwertungsgesellschaften, Tonträgerhersteller und gewerbliche Nutzer waren dabei geteilter Meinung. Während kommerzielle Nutzer und Verwertungsgesellschaften das erste Modell befürworteten, sprachen sich Musikfirmen eher für das zweite Modell aus. Daher empfiehlt die Kommission, den Rechteinhabern und gewerblichen Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke die Möglichkeit zu geben, sich für das Lizenzierungsmodell ihrer Wahl zu entscheiden. Territoriale Beschränkungen und den Kundenkreis eingrenzende Bestimmungen sollen in bestehenden Lizenzverträgen aufgehoben werden. Gleichzeitig will man aber den Rechteinhabern, die von solchen Verträgen absehen möchten, die Möglichkeit einräumen, ihr Repertoire der EU-weiten Direktlizenzierung zugänglich zu machen.
AKM leht EU-weite Rechtevermarktung ab
Bei der österreichischen Verwertungsgesellschaft AKM stößt die Idee einer kollektiven EU-weiten Rechtevermarktung indes auf Ablehnung: Sie sieht "Gefahren für kleinere nationale Repertoires und Rechteinhaber, Unternehmen in kleineren Märkten, die wirtschaftliche Wertschöpfung kleinerer Märkte und die kulturelle Vielfalt Europas", hieß es in einer Reaktion. Darüber hinaus wurde mangelnde Rechtssicherheit kritisiert. (apa/red)
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