Donnerstag, 13. Oktober 2005

Lebenslang! Hartes Urteil im Prozess um Granaten-Explosion auf Wiener Höhenstraße

  • Einstimmer Schuldspruch - Noch nicht rechtskräftig
  • Beteuerte im Schlusswort schluchzend Schludlosigkeit

Nach vier Verhandlungstagen ist am Freitagnachmittag der Mordprozess um die Granatenexplosion auf der Wiener Höhenstraße mit der Höchststrafe für den Angeklagten zu Ende gegangen. Der 39-jährige Unternehmer wurde im Straflandesgericht einstimmig wegen Mordes an seiner 39 Jahre alten Sekretärin schuldig erkannt und zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

"Geplanter, durchdachter, heimtückischer kann man einen Mord wohl nicht inszenieren", meinte Richterin Martina Krainz in der Urteilsbegründung. Der Mann habe mit dem Opfer keine zwischenmenschlichen Schwierigkeiten oder Beziehungsprobleme gehabt. "Es gibt daher kein Motiv, das irgendwie 'verständlich' gewesen wäre. Es ist einfach sein eigenes wirtschaftliches Unvermögen und die daraus resultierende finanzielle Lage gewesen, dass Petra M. dafür ihr Leben hat lassen müssen", sagte die Vorsitzende.

Der sechs Mal in erster Linie wegen Vermögensdelikten Vorbestrafte habe schon in der Vergangenheit eine hohe kriminelle Energie bewiesen. Nun sei es ihm wiederum nur ums Geld gegangen. "Eine andere Strafe als die lebenslange Freiheitsstrafe ist für uns nicht in Betracht gekommen", erklärte Krainz abschließend.

Angeklagter bei Urteilsspruch gelassen
Der Angeklagte wirkte bei der Urteilsverkündung gefasst: "Ich nehme mir drei Tage Bedenkzeit!" Seine unter den Zuhörern anwesende Ehefrau schlug sich die Hände vors Gesicht und weinte lautlos.

"Ich bin erleichtert", stellte demgegenüber der 70-jährige Vater der ums Leben gekommenen Frau gegenüber Journalisten fest. Auch der letzte Freund von Petra M. war mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden. "Es ist ein Hochgefühl momentan, was aber wohl nicht anhalten wird", meinte der 42-Jährige.

Das Gericht nahm es als erwiesen an, dass der hochverschuldete Angeklagte der Frau eine einfache, aber effektive Sprengfalle gestellt hatte, nachdem ihm diese ihr Haus und eine Lebensversicherung überschrieben hatte: Er inszenierte demnach am 20. September 2004 eine Art "Waffenübergabe" an die Polizei, wobei er eine entsicherte Handgranate in den Kofferraum der ihm dabei behilflichen Sekretärin legte.

Danach entfernte er sich von dem geparkten Pkw, rief Petra M. auf ihrem Handy an und trug ihr auf, mit dem Ausladen zu beginnen. Als sie tat, wie ihr geheißen, schnappte laut Urteil die Sprengfalle zu: Die Granate dürfte den Ausführungen des Sprengsachverständigen Anton Eder zufolge mit einem 110 Zentimeter langen schwarzen Müllsack umwickelt worden und mit einem Kleinkalibergewehr beschwert worden sein, um zunächst das Abgleiten des Bügels zu verhindern. Als Petra M. die Last anhob, vergingen drei bis maximal 4,5 Sekunden, ehe es krachte.

Druck von 30 Bar zefetzte Frau
Ein Druck von 30 Bar wirkte auf die Frau ein. Wie der Gerichtsmediziner Daniele Risser erklärte, hatte die 39-jährige Mutter einer zwölf Jahre alten Tochter keine Überlebenschance. Eine Handgranate enthält 2.500 bis 3.000 Splitterteile. Über 100 Treffer zählte man an der Leiche. Risser sprach von einer "Durchsiebung des Herzen und beider Lungenflügel".(apa/red)

13.10.2005 22:11