Causa Gudenus: Bundesrats-Mandatar verweigerte Aussage gegenüber U-Richterin
- Stattdessen schriftliche Stellungnahme des Anwalts
- Verstoß gegen Verbotsgesetz in Abrede gestellt
Gegenüber den Medien verweigert der Bundesrats-Mandatar John Gudenus seit Wochen beharrlich jede Auskunft zu seinem Verfahren nach dem NS-Verbotsgesetz und auch gegenüber der Untersuchungsrichterin hat der frühere FP-Politiker geschwiegen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Wien hat Gudenus bei seiner Einvernahme am vorigen Donnerstag die Aussage verweigert und stattdessen eine schriftliche Stellungnahme seines Anwalts abgeliefert.
Die Staatsanwaltschaft verdächtigt Gudenus, mit seinen Aussagen in Interviews ("Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht es auch in Schulbüchern.") gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen zu haben, konkret gegen den Paragrafen 3g, der das Leugnen und Verharmlosen von NS-Verbrechen unter Strafe stellt.
In der schriftlichen Stellungnahme des Gudenus-Verteidigers heißt es nach Angaben der Staatsanwaltschaft, dass eine Verletzung des Verbotsgesetzes durch die Aussagen des mittlerweile aus der FPÖ ausgetretenen Politikers nicht gegeben sei. Sollte Anklage erhoben werden, dann drohen Gudenus ein bis zehn Jahre Haft. Ob es dazu kommt ist unklar. Der Vorhabensbericht des zuständigen Staatsanwaltes ist derzeit in Ausarbeitung.
(apa/red)
