Mittwoch, 12. Oktober 2005

Konsumentschützer warnen vor teurem Lotto: Spielgemeinschaften locken per Telefon!

  • Beiträge mit bis zu 60% Verwaltungskostenbeitrag
  • Spielvermittlungstätigkeit ist aber nicht gesetzwidrig

"Gratuliere, Sie sind eine von 99 auserwählten Österreichern, die im Lotto gewinnen können." - Was sich so vielversprechend am Telefon anhört, ist mit Vorsicht zu genießen. Denn bei den Damen und Herren, die sich oft als Mitarbeiter der Österreichischen Lotterien ausgeben oder sagen, mit den Lotterien zusammenzuarbeiten, handelt es sich lediglich um Spielergemeinschaften, betonen die Lotterien. Diese Gruppen oder von ihnen beauftragte Callcenter versuchen, Personen zur Teilnahme an Lotto "6 aus 45" - durch die Einzahlung eines nicht gerade geringen Betrages - zu bewegen.

Nach Angaben des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) und der Österreichischen Lotterien melden sich immer wieder Spielteilnehmer, die sich über die Seriosität von Spielgemeinschaften erkundigen und sich durch deren Vorgehen verunsichert fühlen. Der VKI hilft auch, falls jemand bereits dem Anrufer seine Kontonummer gegeben hat. Denn das ermöglicht der Spielergemeinschaft das Einsatzgeld abzubuchen. Der Kontoinhaber kann aber bei seiner Bank innerhalb von 42 Tagen gegen die Abbuchung Einspruch erheben.

Laut Österreichischer Lotterien ist diese Spielvermittlungstätigkeit grundsätzlich nicht gesetzwidrig. Zu überlegen ist jedoch, ob man - gemeinsam mit vielen anderen unbekannten Spielteilnehmern - in einen Pool einzahlt, für dessen Verwaltung zum Teil sehr hohe Beträge einbehalten werden, erklärte das Unternehmen. Denn für die Vermittlung der Teilnahme am Lotto "6 aus 45" werden von diesen Tippgemeinschaften Verwaltungskostenbeiträge im Extremfall bis zu 60 Prozent des geleisteten Spieleinsatzes berechnet.

Die Anrufer würden die Gewinnchancen von Spielergemeinschaften als besser darstellen, was objektiv nicht richtig sei, da jeder Tipp die gleiche Gewinnchance besitze. Und dies ohne ausreichenden Hinweis, Gewinne mit den übrigen Teilnehmern an dieser Tippgemeinschaft teilen zu müssen, so die Österreichischen Lotterien. Der einzelne Lotto Tipp sei dadurch bis zu 400 Prozent teurer.

Es müsste jeder Spielteilnehmer daher für sich selbst entscheiden, ob er den Komfort der zentralen Verwaltung mit einem sehr hohen Verwaltungskostenbeitrag bezahlt und vom Angebot einer Spielgemeinschaft Gebrauch macht, meinten die Österreichischen Lotterien. Denn geht man selbst in die Annahmestelle, bekomme man fürs gleiche Geld mehr Tipps und erhöhe somit seine Gewinnchance.

Anfang September ist der VKI gerichtlich gegen solche unerwünschte Werbeanrufe vorgegangen. Die Verbraucherschützer haben eine Unterlassungsklage gegen eine Gesellschaft eingebracht, die mit Telefonanrufen auf den Verkauf von Lottoscheinen oder auf die Teilnahme an Spielergemeinschaften abzielt. (apa)

12.10.2005 11:24