Elektronik-Pannen bei Neuwagen: Gewähr-leistungsrecht lässt Kunden im Regen stehen
- ÖAMTC: Reperaturen sind extrem aufwändig & teuer
- Annulierung des Kaufvertrages aber kaum möglich
·FORMAT: Brandneue Technik-Features
Abstandsradar, versenk-bares Blechdach & mehr
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Diesel-Autos dominieren wieder Neuzulassungen
Elektrische Helferlein machen das Leben eines stolzen Neuwagenbesitzers um vieles angenehmer - wenn alles funktioniert. Falls nicht, kann schon mal die Klimaanlage heizen statt kühlen oder sich der Fahrer wegen nicht öffnender Türen als Gefangener in seiner Blechkiste wiederfinden. Der ÖAMTC beklagte heute, Mittwoch, dass Neuwagen immer häufiger Elektronikprobleme aufweisen.
Derartige Reparaturen sind oft überdurchschnittlich aufwändig. Und nicht immer kann auf Anhieb die Ursache gefunden werden. Für die genervten Fahrzeugbesitzer stellt sich dann häufig die Frage, wie viele vergebliche Versuche zur Instandsetzung sie hinnehmen müssen und ob sie den Kaufvertrag auf Grund dieser Mängel annullieren können.
Kaufvertrag-Annulierung nur bedingt möglich
"Gemäß den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen kommt man aus dem Vertrag nur dann wieder heraus, wenn die Mängel schwer, wesentlich und unbehebbar sind. Wesentlich ist zum Beispiel alles, was sicherheitsrelevant ist, also eine Gefahr für den Fahrer darstellt und den normalen Gebrauch des Fahrzeuges unmöglich macht", weiß ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka. Solche Mängel können beispielsweise Bremsen, Motorelektronik oder Airbags betreffen.
Recht auf neuerliche Reperatur
"Die Gewährleistung verpflichtet den Verkäufer, die mangelhafte Sache rasch und kostenlos zu reparieren oder auszutauschen. Ist dies nicht möglich, kann der Käufer eine Preisreduktion oder - bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln - die Auflösung des Vertrages durchsetzen." Bei "unwesentlichen" Mängeln, die zwar genauso lästig sind, aber die Verwendung des Fahrzeuges und die Sicherheit nicht beeinträchtigen, besteht laut Zelenka meist nur ein Recht auf neuerliche Reparatur ohne Anspruch auf zwischenzeitlichen Leihwagen oder Ersatz von Taxikosten.
Unbefriedigende Situation für Konsumenten
Dazu gehört etwa ein unwilliges Navigationssystem, Lichtsensoren, die nicht reagieren, oder eine verrückt spielende Klimaautomatik. Diese Situation sei für die Konsumenten unbefriedigend. Der ÖAMTC forderte den Gesetzgeber auf, die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen auf EU-Ebene zu überdenken. Andernfalls würden, auf lange Sicht, die Autofahrer auf der Strecke bleiben. (APA/red.)
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