Wichtiges Gesetz für Frauen: Gastinger schickt Anti-Stalking-Gesetz in Begutachtung
- Gesetz könnte am 1. Jänner 2006 in Kraft treten
- Genaua Defination von Stalking als Knackpunkt
Mit einiger Verzögerung will Justizministerin Karin Gastinger (B) noch diese Woche einen Entwurf zu einem so genannten Anti-Stalking-Gesetz in Begutachtung schicken. Die Politikerin sagte nach dem Ministerrat am Dienstag, dass das Gesetz bereits mit 1. Jänner 2006 in Kraft treten könnte. Für hartnäckiges Nachstellen vor allem von Frauen würde damit ein Strafrahmen von einem Jahr gelten.
"Es kommt auf jedes Wort an", meinte die Ressortchefin in Bezug auf die Schwierigkeiten bei der genauen Definition von "Stalking" bzw. Nachstellen. Ebenfalls sei nun im Entwurf vorgesehen, dass ein "beharrliches, unbefugtes Nachstellen" strafbar sei und ein Kontaktverbot verhängt werden kann.
Man werde nun die Stellungnahmen abwarten, dann will die Ministerin mit dem Entwurf so schnell wie möglich in den Ministerrat. Gastinger betonte, dass es sich dabei um einen Vier-Parteien-Entschließungsantrag handle und die Opposition den Entwurf mittrage. Trotz der geänderten Situation im Bundesrat rechnet Gastinger bei diesem "sensiblen Bereich" mit keinem Beharrungsbeschluss der Länderkammer.
(apa/red)
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