Nach Autounfall: Vorerhebungen gegen
Karl Merkatz wegen fahrlässiger Tötung
- Motorradfahrer starb bei Zusammenstoß in Salzburg
- Staatsanwaltschaft wartet noch auf das Gutachten
·Merkatz in tödlichen Autounfall verwickelt
Schauspieler rammte mit Pkw Motorrad in Salzburg
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat gegen den Schauspieler Karl Merkatz Vorerhebungen wegen des Vergehens der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Das teilte der Leitende Staatsanwalt, Marcus Witek, am Mittwoch der APA auf Anfrage mit. Der 74-jährige Merkatz war am 19. September 2005 in einen Verkehrsunfall in Henndorf (Flachgau) verwickelt, bei dem ein 33-jähriger Motorradfahrer ums Leben kam.
Der Unfall hatte sich gegen 23.25 Uhr am Fuße des Hankhamer-Berges auf der Wiener Bundesstraße (B1) in Richtung Neumarkt am Wallersee ereignet. Merkatz befand sich auf der Heimfahrt von der Stadt Salzburg zu seinem Wohnhaus in Irrsdorf bei Straßwalchen.
Als der Schauspieler auf der Überholspur, die den Berg hinauf führt, an einem langsameren Wagen vorbeifuhr, prallte der entgegenkommende Motorradfahrer gegen seinen Pkw. In Fahrtrichtung von Merkatz gab es zwei Spuren, in der Gegenrichtung hingegen nur eine.
Motorradfahrer starb noch an Unfallstelle
Der 33-jährige Thalgauer Lenker einer "Honda Hornet 600" starb noch am Unfallort an seinen schweren Verletzungen. Merkatz saß allein in seinem Mercedes E270 und blieb nach eigenen Angaben "relativ unverletzt", zeigte sich aber zutiefst betroffen. Der als "Mundl" und "Bockerer" in die Filmgeschichte eingegangene Schauspieler war laut Polizei angegurtet und nicht alkoholisiert.
Noch ist nicht geklärt, ob eventuell der Paragraf 81 des Strafgesetzbuches - "Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen" - vorliegt. In diesem Fall muss der Beschuldigte mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Liegt eine fahrlässige Tötung unter Anwendung des Paragrafen 80 StGB vor, beträgt der Strafrahmen bis zu einem Jahr Haft.
(apa/red)
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