Mittwoch, 5. Oktober 2005

Schwerer Schlag gegen Peugeot: Konzern muss EU-Bußgeld von 49,5 Mio. Euro zahlen

  • Franzosen sollen Lieferungen in EU behindert haben

Nach DaimlerChrysler, Opel und Volkswagen muss auch der französische Autohersteller PSA Peugeot Citroen eine Straef von 49,5 Mio. Euro wegen Marktabschottung zahlen. Wie die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel entschied, behinderte der Konzern von 1997 bis 2003 in den als preisgünstig bekannten Niederlanden den Verkauf von Peugeot-Fahrzeugen an Ausländer. "Das ist ein besonders schwerer Fall", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Peugeot behält sich rechtliche Schritte gegen den Strafgeldentscheid vor.

Kroes machte zugleich deutlich, dass die zu Monatsbeginn voll in Kraft getretene Neuregelung des europäischen Marktes viel mehr Probleme mache als bisher bekannt. Die Kommission habe vertiefte Untersuchungen gegen mehrere Hersteller eingeleitet, die den erlaubten Parallel-Verkauf von mehreren Marken bei Autohändlern behindern sollen. Die Namen der betroffenen Hersteller nannte sie nicht.

Peugeot mit besonderem Rabattsystem in den Niederlanden
Peugeot hatte nach Ansicht der EU-Kommission in den Niederlanden ein besonderes Rabattsystem geschaffen, um Verkäufe an Ausländer einzuschränken. "Erfolgsprämien wurden verweigert, wenn Händler Fahrzeuge an Ausländer verkauften", schrieb die Behörde. EU-Ermittler hatten bereits 1999 Peugeot-Geschäftsräume in Paris durchsucht. Kroes sagte, Kunden müssten in Europa Autos dort kaufen dürfen, wo sie es wollten.

Die Kommission habe die Argumente des Konzerns nicht berücksichtigt, teilte hingegen Peugeot in Paris mit. "Alle Verbraucher, die dies wollten, konnten in den Niederlanden Peugeot-Autos kaufen und wurden beliefert." Kein Ausländer sei abgewiesen worden. "Das Problem liegt im Grunde in den Steuerunterschieden in Europa, auf die die Preisunterschiede von einem zum anderen Land zurückgehen", hieß es in der Stellungnahme.

Auch DaimlerChrysler im Visier der Kommission
Die EU-Kommission hat noch nicht darüber entschieden, ob sie im europäischen Rechtsstreit um eine Wettbewerbsstrafe gegen DaimlerChrysler beim höchsten EU-Gericht in Berufung geht. "Es gibt noch keine Entscheidung", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Kroes. Das EU-Gericht Erster Instanz hatte das Strafgeld gegen den Stuttgarter Konzern wegen Behinderung von Autoverkäufen Mitte September von 71,83 Mio. Euro auf 9,8 Mio. Euro gesenkt.

Mit der Reform des Automarktes will Brüssel mehr Wettbewerb und weniger eklatante Preisunterschiede in der EU durchdrücken. Bei Neuwagen gibt es in der EU weiterhin erhebliche Vorsteuer- Preisunterschiede. Deutschland und Großbritannien gelten im EU- Vergleich als besonders teuer.
(apa)

5.10.2005 12:18