Was heißt "Aufnahmefähigkeit"? EU- Kommissar kündigt genaue Definition an
- Erst zu Abschluss der Verhandlungen mit der Türkei
- Staaten sollen sich an Verhandlungsrahmen halten
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Erster Beitrittsantrag bereits im Jahre 1959
EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn hat eine genaue Definition des Begriffs "Aufnahmefähigkeit" der EU angekündigt, der auf Betreiben Österreichs als zusätzliches Beitrittskriterium in den Verhandlungsrahmen mit der Türkei aufgenommen worden ist. Die EU-Kommission werde den Mitgliedsstaaten in dieser Frage aber erst zum Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei - frühestens in zehn Jahren - einen Vorschlag unterbreiten, sagte Rehn.
"Wir müssen besser überlegen, was wir eigentlich mit Aufnahmefähigkeit meinen", sagte der Finne, der zu Gesprächen in Ankara erwartet wird, im Ö1-Morgenjournal. "Die Kommission wird aktiv werden." Mögliche Kriterien zur Bewertung der Aufnahmefähigkeit könnten der Zustand der EU-Finanzen oder das Funktionieren der EU-Institutionen sein.
Die Aufnahmefähigkeit der EU sei aber schon vor der Türkei ein Thema gewesen, betonte Rehn. Tatsächlich hatte es bereits vor der jüngsten Erweiterungsrunde um zehn mitteleuropäische Staaten - deren Einwohnerzahl zusammen etwa jener der Türkei alleine entspricht - hatte es geheißen, es müsse zuvor eine Institutionenreform geben. Die Folge war der Beschluss des EU-Vertrags von Nizza im Jahr 2000. Frankreich hat außerdem nach dem vorläufigen Scheitern der EU-Verfassung im Sommer erkennen lassen, dass es ihr Inkrafttreten als Voraussetzung für den Türkei-Beitritt ansieht.
Zu einem möglichen Scheitern der Erweiterungsverhandlungen mit der Türkei sagte Rehn, er sei sich der innenpolitischen Lage in den 25 EU-Staaten "sehr bewusst". Die Erweiterungspolitik unterscheide sich nämlich von anderen Politikfeldern, außerdem seien Erweiterungen schon in der Vergangenheit nicht immer reibungslos verlaufen, verwies er auf Verzögerungen beim Beitritt Spaniens und Portugals sowie das mehrmalige Veto Frankreichs gegen eine Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Gemeinschaft. Schon bisher hätte somit ein Mitgliedsland den Beitritt eines Landes verhindern können, das alle Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfülle.
Rehn appellierte an die Mitgliedsstaaten, sich nun auch selbst an den beschlossenen Verhandlungsrahmen mit der Türkei zu halten. Darin heiße es unter anderem, es sei Aufgabe der Mitgliedsstaaten, ihre Bürger über die Chancen und Risiken eines Beitritts der Türkei zu informieren, um die Unterstützung der Bevölkerung für den Prozess sicherzustellen. Auch dieser Passus wurde laut Ö1 auf Betreiben Österreichs ins Verhandlungsmandat eingeführt.
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