Dienstag, 4. Oktober 2005

Republikanischer Ex-Fraktionschef Tom DeLay wurde wegen Geldwäsche angeklagt

  • Staatsanwaltschaft verschärft nun das Verfahren

Im Gerichtsverfahren gegen den einflussreichen republikanischen US-Abgeordneten Tom DeLay hat die Staatsanwaltschaft den Vorwurf illegaler Wahlkampffinanzierung in eine Anklage wegen Geldwäsche umgewandelt. Staatsanwalt Ronnie Earle reagierte damit am Montag auf den Protest der Verteidiger DeLays gegen die ursprüngliche Anklageschrift.

DeLays Anwälte hatten vor dem zuständigen Gericht in Texas argumentiert, ihrem Mandanten werde ein Verstoß gegen Regeln zur Wahlkampffinanzierung vorgeworfen, die erst ein Jahr nach seiner mutmaßlichen Tat in Kraft getreten sei.

DeLay musste wegen der Anklageerhebung in der vergangenen Woche den Vorsitz der republikanischen Fraktion im Repräsentantenhaus abgeben. Konkret wird ihm vorgeworfen, er habe das in Texas gültige Verbot, Wahlkampfspenden von Privatfirmen anzunehmen, umgangen. Dazu sollen DeLay und zwei Verbündete Spenden zunächst an das Nationalkomitee der Republikaner (RNC) weitergeleitet haben, das die Summe dann an die republikanischen Kandidaten in Texas überwiesen habe. In der neuen Anklageschrift wird dies nun als Geldwäsche gewertet, eine Straftat, die im Extremfall mit lebenslanger Haft geahndet werden kann.
(apa)

4.10.2005 08:40