Montag, 3. Oktober 2005

Wie geht es weiter? Konstituierung des steirischen Landtags in nächsten 4 Wochen

  • Keine Frist für Wahl des neuen Landeshauptmannes

Die konstituierende Sitzung des neuen Landtages nach der steirischen Landtagswahl gestern, Sonntag, muss laut Verfassung innerhalb von vier Wochen erfolgen. Einen konkreten Termin gibt es vorerst noch nicht, den müssen die Klubs der Landtagsparteien erst vereinbaren. Ob in der ersten Landtagssitzung auch schon Wahlsieger Franz Voves von der SPÖ zum neuen Landeshauptmann gewählt wird, ist ebenfalls noch offen.

Für die Wahl des Landeshauptmannes ist in der Verfassung keine Frist festgeschrieben. Pflichtprogramm in der konstituierenden Sitzung ist neben der Angelobung der Abgeordneten - 25 SPÖ, 24 ÖVP, 4 KPÖ, 3 Grüne - nur die Wahl der drei Landtagspräsidenten. Nach ihrer Wahlniederlage wird die ÖVP nicht nur die Funktion des Landeshauptmannes an die SPÖ verlieren, sondern auch jene des ersten Landtagspräsidenten. ÖVP-Landtagspräsident Reinhold Purr (68) hatte allerdings bereits vor dem Wahlsonntag aus Altersgründen seinen Rückzug angekündigt.

Die Wahl der Landtagspräsidenten erfolgt ebenso wie jene des Landeshauptmannes in Form einer Mehrheitswahl. Anders ist es hingegen bei der Wahl der anderen acht Regierungsmitglieder, die keine echte Wahl im eigentlichen Sinne ist. Hier wird jede Stimme, die nicht für ein Regierungsmitglied abgegeben wird, als ungültig gewertet.

Ebenfalls vom Landtag zu wählen sind die neun steirischen Mitglieder des Bundesrates, wovon künftig fünf vom Wahlsieger SPÖ und vier von der ÖVP kommen werden. Diese Wahl kann, aber muss noch nicht in der konstituierenden Sitzung erfolgen.

Nach der Steiermark-Wahl stellt die SPÖ nun insgesamt 28 Mandatare im Bundesrat, die ÖVP nur mehr 26. Die Oppositionsparteien SPÖ und Grüne haben nun erstmals mit 32 von 62 Sitzen eine Mehrheit in der Länderkammer. (apa)

3.10.2005 10:46