Nur SPÖ legte bei Grundmandaten zu: Zuwachs in zwei Wahlkreisen gelungen
- SP jetzt 15, VP 9, FP & Grüne ohne Grundmandat
Nur der SPÖ ist es gelungen, bei der burgenländischen Landtagswahl Grundmandate dazu zu erobern. Sie konnte im Wahlkreis 1 (Eisenstadt und Umgebung, Rust) das im Jahr 2000 verlorene dritte Mandat wieder erringen und schaffte auch im Wahlkreis Jennersdorf eines. Insgesamt hat die SPÖ jetzt 15 Grundmandate. Die ÖVP blieb bei neun, FPÖ und Grüne haben nach wie vor kein Grundmandat. Wie 2000 auch gab es 14 Restmandate.
Die Mandate werden auf zwei Ebenen vergeben: Zunächst die Grundmandate in den sieben Wahlkreisen und dann die Restmandate auf Landesebene. Ins zweite Ermittlungsverfahren und damit in den Landtag kommt, wer entweder ein Grundmandat oder die (mittlerweile herabgesetzte) Vier-Prozent-Hürde geschafft hat.
Der ÖVP gelang es nicht, das bei der vorigen Wahl verlorene Mandat im Wahlkreis Oberpullendorf zurückzuerobern. Sie blieb bei ihren neun Grund- und vier Restmandaten. Auch die SPÖ bekam wieder vier Restmandate - und damit insgesamt 19 statt früher 17 Landtagssitze.
Die FPÖ hatte im Jahr 2000 alle ihre Grundmandate verloren - und konnten das mit den massiven Verlusten am heutigen Wahltag nicht rückgängig machen. Im Gegenteil, sie verloren auch noch zwei Restmandate. Die Grünen - erst 2000 in den Landtag eingezogen - hatten kein Grundmandat und bekamen auch keines.
Im Burgenland werden für die Mandatsverteilung auf der ersten Ebene das Hare'sche Verfahren und auf der zweiten das d'Hondtsche Verfahren angewandt. Mit diesen Verfahren werden die Wahlzahlen ermittelt - also die Anzahl der Stimmen, die für ein Mandat nötig ist.
Die Ermittlung der Wahlzahl nach Hare ist einfach: Die Zahl der gültigen Stimmen aller Parteien wird durch die Summe der zu vergebenden Mandate - das sind 36 - dividiert. Im Burgenland wird über alle sieben Wahlkreise eine einzige Wahlzahl ermittelt; in anderen Bundesländern gibt es für jeden Wahlkreis eine eigene Wahlzahl.
Etwas komplizierter ist die Ermittlung der Wahlzahl für die Restmandate. Daran nehmen nur mehr die Parteien teil, die entweder ein Grundmandat oder die Prozenthürde genommen haben. Nach dem d'Hondtschen Verfahren werden deren Reststimmen (aus allen Wahlkreisen zusammengerechnet) nebeneinander geschrieben. Dann werden diese Reststimmen jeweils durch 2, durch 3, durch 4 etc. dividiert. Die erhaltenen Zahlen werden der Größe nach geordnet. Und wenn zehn Restmandate zu vergeben sind, ist die zehntgrößte Zahl die Wahlzahl.
| MANDATSVERTEILUNG NACH VORLÄUFIGEM ENDERGEBNIS: | ||||
| Wahlkreis | SPÖ | ÖVP | FPÖ | GRÜNE |
| 1 Neusiedl am See | 3 (3) | 2 (2) | 0 (0) | 0 (0) |
| 2 Eisenstadt, Eisenstadt-Umg.,Rust | 3 (2) | 2 (2) | 0 (0) | 0 (0) |
| 3 Mattersburg | 2 (2) | 1 (1) | 0 (0) | 0 (0) |
| 4 Oberpullendorf | 2 (2) | 1 (1) | 0 (0) | 0 (0) |
| 5 Oberwart | 3 (3) | 2 (2) | 0 (0) | 0 (0) |
| 6 Güssing | 1 (1) | 1 (1) | 0 (0) | 0 (0) |
| 7 Jennersdorf | 1 (0) | 0 (0) | 0 (0) | 0 (0) |
(apa)
