Staatsbürgerschaft neu: "Konflikte mit völkerrechtlichen Verpflichtungen"
- Verwaltungsrechtler sieht Rechtswidrigkeiten
Rechtswidrigkeiten im Begutachtungsentwurf zum Staatsbürgerschaftsrecht ortet der Verwaltungsrechtler Rudolf Thienel in seiner Stellungnahme. Zahlreiche Punkte würden demnach internationalen Übereinkommen widersprechen, es gebe "Konflikte mit völkerrechtlichen Verpflichtungen.
Der Begutachtungsentwurf von Innenministerin Prokop sieht beispielsweise vor, dass jegliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe eine Staatsbürgerschaftsverleihung ausschließt. Im internationalen "Übereinkommen zur Vermeidung der Staatenlosigkeit" stehe laut "Vorarlberger Nachrichten" jedoch, dass eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorliegen müsse.
Das "Übereinkommen" schreibe außerdem vor, dass im Inland geborene Fremde bei sonstiger Staatenlosigkeit automatisch einen Anspruch darauf haben, eingebürgert zu werden. Im Entwurf sei nun allerdings keine Rede davon, dort gebe es nur eine "Kann-Bestimmung". (apa)
