Gentechnik-Verbot vom EU-Gericht gekippt:
Oberösterreich muss Anbau jetzt zulassen
- Urteilsbegründung: "Kein einzigartiges Ökosystem"
- Linz will "zweitbesten Weg": Strenge Normen geplant
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das flächendeckende Verbot zum Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Oberösterreich endgültig gekippt. Die Luxemburger EU-Richter gaben am Mittwoch in ihrem Urteil in erster Instanz in allen von Oberösterreich beanstandeten Punkten der EU-Kommission recht. Diese hatte bereits 2003 den Antrag abgelehnt, das gesamte Bundesland zur gentechnikfreien Zone zu erklären. Oberösterreich will nunmehr "andere Wege" gehen, wie die Landesräte Josef Stockinger (V) und Rudi Anschober (G) ankündigten.
Das EuGH-Urteil gilt als richtungweisend für die Möglichkeit der EU-Regionen, selbst Verbote für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu erlassen. Oberösterreich ist europaweit die einzige Region, die ein solches Verbot ausdrücklich gesetzlich verankern wollte.
Oberösterreich, das bei der Klage von der Republik Österreich unterstützt wurde, hatte argumentiert, dass ein Nebeneinander von Gentechnikanbau und biologischer beziehungsweise konventioneller Landwirtschaft auf Grund der kleinstrukturierten Landwirtschaft nicht möglich sei. Die Kläger hätten keinen Beweis erbracht, "um die Ergebnisse der EFSA (der EU-Lebensmittelbehörde, Anm.) zu widerlegen, nach denen die Republik Österreich nicht nachgewiesen habe, dass das Gebiet des Landes Oberösterreich über ein ungewöhnliches oder einzigartiges Ökosystem verfüge", gab nun der EuGH der EU-Behörde recht.
Auch die anderen Klagegründe verwarfen die EU-Richter. So habe Oberösterreich nicht nachweisen können, von der Kommission nicht angehört worden zu seien. Auch habe die EU-Kommission ihre Entscheidung von 2003 hinreichend begründet und das Vorsorgeprinzip nicht verletzt. Die Entscheidung der EU-Kommission sei "fehlerfrei" gewesen. "Somit konnte die Kommission den von ihr vorgelegten Antrag jedenfalls nur ablehnen", heißt es in dem Urteil.
Jetzt wird "zweitbester Weg" beschritten
Oberösterreich werde nun den "zweitbesten Weg" gehen und sich an den Maßnahmen anderer Bundesländer orientieren, um das Land gentechnikfrei zu halten, erklärten Stockinger und Anschober. Deshalb werde voraussichtlich die Aussaat und die Anpflanzung von GVO grundsätzlich zugelassen. Aber es werde Normen geben, die sie de facto verhindern. Dazu sollen die Bestimmungen beispielsweise für Haftung, Abstände und Kennzeichnung entsprechend formuliert werden.
"Oberösterreich ist leider gescheitert, das ist bedauerlich, aber war wohl den Versuch wert", sagte der Sprecher des Landwirtschaftsministeriums, Daniel Kapp. Das sei aber kein Grund zur Resignation. Die grüne Europaabgeordnete Eva Lichtenberger kritisierte, mit dem Spruch der EU-Richter werde "die Beweislast auf der falschen Seite angesiedelt". "Wenn gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt werden und sich möglicherweise über Bienen- und Pollenflug auch auf konventionelle und biologische Pflanzenbestände ausbreiten, dann ist diese Technologie nicht mehr aus unserer Umwelt rückholbar. Deshalb müssen wir das Vorsorgeprinzip gelten lassen."
Die Kommission zeigte sich "erfreut" über das Urteil. Das Urteil sei ein Präzedenzfall.
Kärnten, Salzburg, Tirol und das Burgenland fühlten sich durch das Urteil mit ihren "Gentechnik-Vorsorgegesetzen" bestätigt. Auch Wien sieht sich "gut geschützt". Die Gesetzgebungen dieser Länder sehen kein ausdrückliches Verbot, aber strenge Hürden für den Anbau von GVO vor. Umweltorganisationen kündigten an, ihren Einsatz für gentechnikfreie Regionen fortzusetzen. Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 bezeichnete das Urteil als "enttäuschend" und als "vertane Chance". Auch Greenpeace bedauerte die Entscheidung.
Umweltorganisationen wollen weiter kämpfen
Umweltorganisationen wollen trotz des Urteils des EU-Gerichtshofes ihren Einsatz für gentechnikfreie Regionen fortsetzen. "Die Bewegung gegen gentechnisch verändertes Saatgut wird nicht durch ein Urteil gestoppt", erklärte Helen Holder von der Umweltorganisation "Friends of the Earth". Oberösterreich sei nur eine von 164 Regionen und 4500 Gemeinden in der EU, die sich selbst zu gentechnikfreien Gebieten erklärt haben. Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 bezeichnete das Urteil als "enttäuschend" und als "vertane Chance". Auch Greenpeace bedauerte die Entscheidung.
Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 bezeichnete das Urteil als "enttäuschend" und als "vertane Chance". Auch Greenpeace bedauerte die Entscheidung.
Der EuGH habe "gegen die Interessen der europäischen und österreichischen Konsumenten und für die Interessen der Gentech-Industrie entschieden" kritisierte Greenpeace Gentechnik-Sprecher Steffen Nichtenberger. "Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen hätte fatale Folgen für die kleinstrukturierte (ober-)österreichische Landwirtschaft. Wir fordern das Land Oberösterreich auf, sich im Netzwerk der gentechnikfreien Region weiter gegen den Anbau von Gentech-Pflanzen zu stemmen. Jetzt sind neue und kreative Wege gefragt."
"Mit diesem Urteil setzt sich der EuGH über die Köpfe der Bevölkerung hinweg und lässt eine weitere Chance verstreichen, der Risikotechnologie Gentechnik einen Riegel vorzuschieben", kritisierte Werner Müller, Gentechnikexperte von GLOBAL 2000. Es sei "ein Skandal, dass innerhalb der EU die Interessen der Gentech-Industrie schwerer wiegen, als das Recht der Bürger auf Gentechnikfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit". Es sei augenscheinlich, dass sich der EUGH mit diesem Urteilspruch der Gentech-Lobby beuge.
(apa/red)
