Dienstag, 4. Oktober 2005

Schon wieder Messer in Schule: Elfjähriger bedrohte Klassenkolleginnen mit Butterfly

  • Forderte zum Verlassen des Klassenzimmers auf
  • Verängstigte Kinder verständigten Lehrerin

Nur wenige Tage nach der Bluttat in einer Wiener Schule hat ein elfjähriger Tiroler fünf Mitschüler mit einem Messer bedroht. Erpresserische Forderungen habe er keine gestellt, erklärte die Polizei in einer Pressekonferenz am Dienstagnachmittag in Innsbruck. Es sei niemand verletzt worden. Der Schüler wurde vorläufig suspendiert.

Der Zwischenfall hatte sich am Montagvormittag in einer Hauptschule in Hall bei Innsbruck ereignet. Ein Elf- und ein Zwölfjähriger hatten mit zwei Messern gespielt und vor der Klasse damit geprahlt. Der Elfjährige habe gefragt, wer sterben wolle. Daraufhin hätte sich ein Mädchen "scherzhalber" gemeldet, schilderte die Polizei den Hergang. Der Schüler habe das Messer, ein so genanntes Butterfly-Messer, vor den Körper des Mädchens gehalten. Insgesamt habe es vier weitere ähnliche Vorfälle mit dem Elfjährigen gegeben. Eine Lehrerin hatte schließlich eingegriffen und die Exekutive verständigt.

Die Polizei konnte zwei Butterfly- und ein Springmesser sicherstellen. Derzeit werde erhoben, wie die Schüler an die Waffen gekommen waren. Der Elfjährige hatte angegeben, dass er die Messer bei einem Flohmarkt erstanden habe.

Als "ernst zunehmenden Vorfall" bezeichnete der für das Schulwesen zuständige Landesrat Sebastian Mitterer (V) die Ereignisse an der Hauptschule. Sowohl die Mitschüler als auch die Lehrerin hätten richtig gehandelt. Mitterer wies darauf hin, wie wichtig es sei, derartige Vorkommnisse sofort zu melden, um Schlimmeres verhindern zu können.

Am Donnerstag soll eine so genannte "Helferkonferenz" an der Schule stattfinden. Dabei sollen Klassenvorstand, Integrations- und Beratungslehrer sowie der Schulpsychologe, die Jugendwohlfahrt, der Bezirksschulinspektor und die Direktorin der Schule zusammenkommen. Weiters sollen ein Elternabend durchgeführt und das Schulforum einberufen und informiert werden.

Die Suspendierung des Schülers könne maximal vier Wochen andauern, erklärte Mitterer. Es müsse darüber entschieden werden, ob der betroffene Schüler in die Klasse zurückkehre, von der Schule ausgeschlossen werde oder in eine besondere Einrichtung übergeben werde.

(apa)

4.10.2005 09:50