Dienstag, 4. Oktober 2005

Rüge aus Brüssel: Österreich säumig bei EU-Richtlinie zu Familienzusammenführung

  • Vertragsverletzungsverfahren droht 16 Ländern
  • Umsetzung mit Fremdenrechtspaket im Jänner 2006

Österreich ist - so wie 15 andere EU-Staaten - säumig bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung. Bis 3. Oktober hätten die Mitgliedstaaten die im September 2003 beschlossene Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen, nur 6 haben das bisher getan, teilte die EU-Kommission am Montag mit. Aus dem Innenministerium hieß es, Österreich werde diese Richtlinie und fünf weitere mit dem im Juni verabschiedeten neuen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz ab 1. Jänner 2006 umsetzen und habe das auch nach Brüssel notifiziert.

Bisher haben nur Belgien, Estland, Litauen, Lettland, Polen und Slowenien ihre Maßnahmen zur Familienzusammenführung nach Brüssel gemeldet. Dänemark, Irland und Großbritannien fallen nicht unter die Bestimmungen. Die übrigen 16 Länder sind säumig, ihnen droht ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Die im September 2003 beschlossene Richtlinie gibt EU-Mindeststandards für den Zuzug von Familienmitgliedern vor. Die Mitgliedstaaten können lockerere Zuzugsregeln erlassen, aber nicht strengere.

Strittig war vor allem die Aufnahme einer Altersgrenze (konkret 12 Jahre), ab der Kinder von Immigranten beweisen müssen ob sie die Integrations-Voraussetzungen des jeweiligen EU-Mitgliedstaates, in den sie einwandern wollen, erfüllen. Das EU-Parlament hat gegen diese Bestimmung vor dem EuGH geklagt. Laut Schlussantrag des Generalanwalts, der Anfang September vorgelegt wurde ist die Klage allerdings unzulässig, weil eine isolierte Anfechtung der vom Parlament beanstandeten Regelungen nicht möglich ist. Das Gericht folgt in seinem Urteil in drei von vier Fällen der Rechtsauslegung des Generalanwalts.(apa/red)

4.10.2005 08:04