Mittwoch, 28. September 2005

Aus für private Radarüberwachung: Durch-führung laut Verfassungsdienst unzulässig

  • Graz: Temposheriffs sind kein behördliches Organ
  • Jetzt wird Vereidigung der Tempoüberwacher überlegt

Ein zumindest kurzfristiges Aus schon nach mehr als einem Monat droht den privaten Tempoüberwachern in Graz: Laut einem Schreiben des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes ist eine automatische Verkehrsüberwachung nur dann zulässig, wenn sie von Exekutive oder einem behördlichen Organ durchgeführt wird.

Deswegen überlegt man in der steirischen Landeshauptstadt eine Vereidigung der privaten Tempo-Sheriffs. Morgen, Donnerstag, soll die Entscheidung fallen. Wenn die Exekutive einen Raser blitzte, folgt üblicherweise eine Anonymverfügung, die für die Behörde und Temposünder einen relativ raschen und bequemen Weg darstellt. Auch bei den privaten Tempomessern griff man auf diese Methode zurück, was durch das Schreiben des Verfassungsdienstes allerdings nicht mehr möglich ist.

Ordentliches Strafverwaltungsverfahren
Jetzt müssen die Überschreitungen mit einem ordentlichen Strafverwaltungsverfahren abgewickelt werden. Darunter fallen eine Lenkererhebung und der Vermerk in der Verwaltungsstrafdatei des Lenkers. "Der Aufwand wäre enorm", wie Herbert Mattersdorfer, der Leiter des Strafamtes der Grazer Polizei berichtete. Die personellen Ressourcen seien dafür nicht vorhanden. Wöchentlich würden allein in Graz 500 Übertretungen von "Privaten" gestraft.

Lenkererhebung bei der Polizei
Der erhöhte Aufwand betrifft zwar hauptsächlich die Behörde, aber auch die Autofahrer sollten sich künftig auf mehr Wege einstellen: Werden sie von einem privaten Tempomesser geblitzt, müssen sie künftig zur Lenkererhebung den Weg zur Polizei beschreiten. Wenigstens auf die Strafhöhe dürfte sich das nicht auswirken. Die Bemessung dieser sei vom jeweils zuständigen Referenten abhängig, bei dem die Anzeige eingeht, hieß von Seiten der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung. Normalerweise orientiere man sich an den üblichen Strafrahmen wie bei Anonymverfügungen.

Vereidigung in Erwägung gezogen
Um dem bevorstehenden Papierkrieg entgegenzusteuern, überlegt man in Graz daher, die zuständigen privaten Tempo-Sheriffs zu vereidigen und aus ihnen damit behördliche Organe zu machen. Die Zuständigkeit liege allerdings im Bereich der Landesregierung. Am morgigen Donnerstag werden sich Stadt, Land und Polizei zu einem Gespräch zusammensetzten und klären, ob und wie die privaten Tempo-Überwachung weitergeführt werden kann. (APA/red.)

28.9.2005 15:22