Mittwoch, 28. September 2005

Staatsanwalt will 25 Verdächtige in Brau-Union-Insideraffäre vor Gericht bringen

  • Topmanager von Büche bis Beurle auf Anklägerliste
  • NEWS: Schadenssumme liegt bei 7,4 Millionen Euro

In der Insideraffäre um die Linzer Brau Union gibt es insgesamt 25 Verdächtige, berichtet das Nachrichtenmagazin NEWS in seiner aktuellen Ausgabe. Wie NEWS aus Justizkreisen erfahren hat, befinden sich unter jenen Personen, die der Staatsanwalt demnächst anklagen will, auch die Topmanager Karl Büche (Vorstandsvorsitzender der Brau Union), Ludwig Beurle (Aufsichtsratsvorsitzender der Brau Union) sowie der frühere Industriellenvereinigungspräsident und ehemalige BBAG-Generaldirektor Christian Beurle.

Unter dem Verdacht des gesetzwidrigen Insiderhandels gemäß Paragraf 48a Börsengesetz stehen laut NEWS vorliegenden Informationen insgesamt 25 Personen im Dunstkreis der Brau Union. Sie alle sollen im Frühjahr 2003 die einschlägigen Bieraktien oder Optionen unter missbräuchlicher Verwendung von Insiderinformationen gekauft bzw. verkauft haben. Dies im Umfeld jenes 2. Mai 2003, an dem der holländische Getränkekonzern Heineken den Brau-AG-Aktionären ein Kaufanbot in der Höhe von 1,9 Milliarden Euro (d. s. 40 Prozent über dem Börsenwert) legte. Nach bisherigem Ermittlungsstand, der NEWS bekannt ist, soll jener verdächtige Personenkreis zusätzlich zum Aktienverkauf als Folge von Insiderinformationen um 7,45 Millionen Euro reicher geworden sein. Eine Ausweitung der Anklage bis auf zehn Millionen Euro ist nicht auszuschließen.

Schon im Vorfeld jenes Mai 2003, in dem Heineken offiziell als Kaufinteressent auftrat, schlugen Laut NEWS-Recherchen die Computer der Finanzmarktaufsicht FMA Alarm. Nicht weniger als 7.642 Transaktionen im Inland und 883 Kauforders im Ausland wurden observiert und nachvollzogen.

Verstöße gegen den § 48 des Börsengesetzes - verbotener Insiderhandel - werden von der Staatsanwaltschaft in Kooperation mit der FMA verfolgt. Wegen des geringen Strafrahmens wird keine Anklage, sondern nur ein Strafantrag erhoben - gegen den aber, im Gegensatz zur Anklageschrift, kein Rechtsmittel zulässig ist. Bewilligt also das Justizministerium den - wie NEWS aus Justizkreisen erfahren hat - schon fertigen Strafantrag von Staatsanwalt Gregor Krakow, dann müssen die sehr namhaften Verdächtigen vor einen Einzelrichter. Eine Beschwerde gegen den Strafantrag ist unzulässig. Stellt die Justizministerin das Verfahren - etwa aus politischen Gründen - ein, ist es ein für alle Mal beendet.

Lesen Sie die ganze Story im aktuellen NEWS!

28.9.2005 12:02