Freitag, 30. September 2005

Ohne "Gedenkjahr"-Aktivitäten: Österreich feiert unbemerkt 60 Jahre Pressefreiheit!

  • Proklamation durch den Alliierten Rat am 1.10.1945

Unbemerkt und ohne die im Jahr 2005 üblichen "Gedankenjahr"-Aktivitäten feiert Österreich 60 Jahre Pressefreiheit. Am 1. Oktober 1945 ermöglichte der Alliierte Rat per Proklamation wieder die durch "Ständestaat" und "Drittes Reich" zerstörte Pressefreiheit. "Überflüssig zu sagen, daß dieser hochherzige Entschluß nicht nur bei den mittelbaren und unmittelbaren Angehörigen des Berufes, sondern auch in der Öffentlichkeit freudigste Aufnahme gefunden hat", schrieb die "Wiener Zeitung" damals.

Der Übergang von der völligen Kontrolle der Medien ab Kriegsende hin zur Lockerung erfolgte 1945 sehr rasch. "Zeitungen und Zeitschriften unterliegen nicht der Zensur", versprachen die Alliierten am 1. Oktober. Das hieß zwar nicht, dass plötzlich jeder ein Medium betreiben durfte, ermöglichte aber den geregelten Übergang zur Lizenzerteilung an österreichische Herausgeber bei gleichzeitiger Abschaffung der Vorzensur, wie der Kommunikationswissenschaftler Fritz Hausjell erklärt. Lizenzierte Blätter wurden in der Folge für fast ein Jahrzehnt einer Nachzensur unterworfen.

Der Alliierte Rat hatte seinen Entschluss, "der demokratischen Presse hiemit die größtmögliche Freiheit" zu geben, an gewisse Bedingungen geknüpft. Hauptforderung an die Presse: "Sie soll demokratische Grundsätze aufrechterhalten sowie den entschlossenen Kampf gegen die nationalsozialistischen, großdeutschen und militärischen Ideologien und Lehren in allen ihren Formen und Gesichtspunkten im politischen, sozialen, kulturellen und ökonomischen Leben führen."

Revisionistische Aussagen im Sinne des "Dritten Reiches", Antisemitismus und Deutschtümelei veranlassten den Alliierten Rat zwischen 1946 und 1953 zu 16 Verwarnungen gegen Zeitungen und Zeitschriften. 14 mal wurden Blätter mit ein- bis dreimonatigem Erscheinungsverbot belegt, drei Publikationen wurden auf Dauer verboten.

Material, das die militärische Sicherheit der Besatzungstruppen gefährden konnte, durfte ebenfalls nicht publiziert werden. Medien sollten kein "böswilliges Material" veröffentlichen, das gegen die Besatzungsmächte gerichtet war oder den Zweck verfolgte, den Zwiespalt zwischen den Alliierten zu säen oder Misstrauen und Feindschaft der österreichischen Bevölkerung gegen die Besatzungsmächte zu erzeugen.

Die österreichischen Journalisten wehrten sich sehr bald gegen diese Bedingungen. So lange der Kalte Krieg noch nicht ausgebrochen war, gab es für einzelne Blätter wegen besatzungskritischer Schreibweise Verwarnungen. Nach Beginn des Kalten Krieges kamen solche Verwarnungen wegen der im Alliierten Rat für Maßnahmen gegen Medien erforderlichen Einstimmigkeit nicht mehr zustande.

Die Nachzensurmaßnahmen der Alliierten in dieser Zeit seien vor dem geistigen Hintergrund des weit verbreiteten nationalsozialistischen Gedankenguts zu sehen, meint der Kommunikationshistoriker Hausjell. Dazu kam, dass der Großteil der damaligen Journalisten schon unter den Nationalsozialisten schreiberisch tätig war. Heimgekehrte Emigranten stellten in den Redaktionen der Tagespresse eine Minderheit im Umfang von bloß 5,5 Prozent dar. "Das NS-Regime dezimierte das demokratische Potenzial im Journalistenberuf nachhaltig durch verschärfte Vertreibung ins Exil und durch Ermordung in Gestapo-Haft und KZ", so Hausjell. (apa)

30.9.2005 12:07