Donnerstag, 29. September 2005

Umstrittene Doppelbezüge: Paschinger Bürgermeister Böhm wieder auf freiem Fuß

  • War wegen Tatbegehungsgefahr verhaftet worden
  • Zweitgehalt wird bis zum Verfahrensende eingefroren

Nach der Zusage, seine Doppelbezüge vorläufig einfrieren zu lassen, ist der Bürgermeister von Pasching bei Linz, Fritz Böhm, wieder auf freiem Fuß. Der Politiker, der sich ab 7. April vor Gericht verantworten muss, war überraschend wegen Tatbegehungsgefahr festgenommen worden. Er habe mit der Enthaftung seines Mandanten gerechnet, sagte Böhms Anwalt Wolfgang Brandstetter.

Unter dem "Druck der massiven Drohung mit der U-Haft" habe er ihm dazu geraten, die Bezüge aus der Straßenbaugesellschaft einzufrieren, so der Anwalt. Die Funktion als Geschäftsführer dieser Firma habe Böhm aber nicht zurückgelegt. Der Paschinger Bürgermeister wertete seine Festnahme als "Versuch, mich zu disziplinieren". Die Nacht in der Justizanstalt bezeichnete er als "Erfahrung, die ich nicht missen möchte". "Ich war überrascht, dass man fünf Leute schickt, um mich zu bändigen", sagte Böhm.

Die Staatsanwaltschaft hat dem Politiker Missbrauch der Amtsgewalt, schweren Betrug und Untreue vorgeworfen. Auf jedes der Delikte stehen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Böhm hat bisher alle Anschuldigungen zurückgewiesen. Er argumentierte, dass sämtliche Handlungen, die ihm der Staatsanwalt vorwirft, durch Beschlüsse des Gemeinderates abgesegnet bzw. durch Rechtsgutachten untermauert gewesen seien.

Da Böhm nach wie vor Geschäftsführer der Paschinger Straßenerrichtungsgesellschaft ist und bis zuletzt ein Gehalt dafür bezogen hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Linz einen Haftbefehl wegen Tatbegehungsgefahr. Anschließend wurde der Bürgermeister festgenommen und landete in der Justizanstalt Linz.

Nun wurde Böhm wieder auf freien Fuß gesetzt. Er habe gelobt, die Tätigkeit als Geschäftsführer der Paschinger Straßenfinanzierungsgesellschaft bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens unentgeltlich auszuüben, teilte das Gericht mit. Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Gesellschaft habe erklärt, dass bis dahin keine Gehaltszahlungen an den Bürgermeister mehr erfolgen werden. Damit sah das Gericht eine "weitere Vertiefung des behaupteten Schadens gebannt" und den bisherigen Haftgrund nicht mehr gegeben.

(apa/red)

29.9.2005 16:16