Kompromiss bei Rufdaten-Speicherung? EU- Kommission ist für einjährige Aufbewahrung
- Internet-Verbindungsdaten für 6 Monate aufbewahrt
- Betreiber sollen Zusatzkosten erstattet bekommen
·EU will Telefondaten- Speicherung ausbauen
Soll beim Kampf gegen den Terrorismus helfen
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Datenbackup gibt's jetzt auch für's Mobiltelefon
Im Streit um die EU-weite Speicherung von Telekom-Daten hat die EU-Kommission einen Kompromiss vorgeschlagen. Demnach sollen die Verbindungsdaten von Gesprächen im Fest- und Mobilfunknetz verpflichtend für ein Jahr gespeichert werden. Daten, die Auskunft über die Nutzung des Internets geben, sollen im Gegensatz dazu nur für sechs Monate aufbewahrt werden müssen. Die Richtlinie schreibt nicht vor, dass auch die Kommunikationsinhalte selbst - wie etwa ein Telefongespräch - gespeichert werden müssen.
Kostenerstattung für Provider
Nach Angaben der EU-Kommission schlägt der zuständige Justizkommissar Franco Frattini in dem Entwurf zudem vor, dass den Telekom-Betreibern die durch die Speicherung anfallenden Zusatzkosten erstattet werden. Die Nutzung der Daten soll laut dem Richtlinien-Vorschlag der Aufsicht der Datenschutzbehörden in den Mitgliedsstaaten unterliegen.
Einigung vor Jahresende?
Frattini sprach von einem "sehr ausgewogenen und konstruktivem Vorschlag" der EU-Behörde, der den Datenschutz ebenso berücksichtige wie die Interessen der Strafverfolgungsbehörden und der Provider. Er wolle gemeinsam mit dem EU-Parlament und dem aktuellen britischen EU-Vorsitz eine Einigung "vor Jahresende" erzielen. "Die Terrorismusbekämpfung erfordert tatsächlich, dass wir keine Zeit verlieren."
Die britische EU-Ratspräsidentschaft strebt eine Einigung der EU-Staaten über die Telekom-Datenspeicherung bis Oktober an. Der vom EU-Vorsitz ausgearbeitete Vorschlag sieht eine maximale Speicherung der Verbindungsdaten von bis zu drei Jahren vor. Auch ist darin kein Kostenersatz für die Provider vorgesehen. Sollten sich die EU-Innen- und Justizminister auf einen solchen Rahmenbeschluss einigen, hätte das Europaparlament kein Mitspracherecht, bei dem von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinien-Vorschlag hingegen schon.
Kampf gegen Terrorismus
Die Befürworter einer solchen Regelung argumentieren, die Speicherung der Verbindungsdaten sei wichtig für die Fahndung nach Terroristen. Neben datenschutzrechtlichen Aspekten ist auch die Frage hinsichtlich der Kosten noch offen. (apa/red)
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