Handymasten-Steuer: Urteil des Obersten Gerichtshofs bringt jetzt neuen Zündstoff
- Recht zur Gratisnutzung von Telekom-Einrichtungen
- Abgabe widerspricht dem Telekommunikationsgesetz
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Ein Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH) könnte neuen juristischen Zündstoff in die Debatte um die Handymasten-Steuer bringen. Dem OGH-Urteil zufolge bestehe ein "Recht zur Gratisbenutzung" von Telekom-Einrichtungen.
Das berichtete das ORF Landesstudio Salzburg unter Berufung auf den Telekommunikationsrechts-Experten Clemens Thiele:
Recht zur Gratisnutzung
Das "Recht zur Gratisbenutzung" leite Thiele von einem Präzedenzfall in Linz ab. Dabei habe die Stadt die Telekom Austria auf ausständige Zahlungen von Abgaben für aufgestellte Telefonzellen geklagt. Der OGH entschied aber, dass das Verlangen von so genannten "Gebrauchs- oder Benützungsabgaben" für Telekom-Einrichtungen rechtswidrig ist.
Abgabe widerspricht Gesetz
Eine solche Abgabe widerspreche nicht nur dem österreichischen Telekommunikations-Gesetz in den Fassungen von 1997 und 2003, sondern auch dem geltenden EU-Recht. Thiele: "Im Gesetz ist zu lesen, dass der Bereitsteller eines Telekommunikationsnetzes berechtigt ist, Leitungsrechte an öffentlichem Gut, wie Straßen, Fußwege, öffentliche Plätze und dem darüber liegenden Luftraum unentgeltlich und ohne gesonderte Bewilligung in Anspruch zu nehmen."
EuGH für Steuer
Für eine Handymasten-Steuer war das Land Niederösterreich vorgeprescht. Auch Salzburg prüfe bereits den Entwurf eines so genannten Sendeanlagen-Abgabengesetzes. Vor wenigen Monaten hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Streit um Handymasten-Abgaben in Belgien für eine Steuer entschieden. Das gab auch den österreichischen Steuer-Befürwortern Auftrieb.
Andere Fragestellung
Das Urteil für Belgien habe aber auf einer völlig anderen Fragestellung beruht, sagte Clemens Thiele. Sollten Niederösterreich und Salzburg weiter an einer Handymasten-Steuer festhalten, halte er es für "unwahrscheinlich", dass diese vor den Höchstgerichten hält. Eine Handymasten-Steuer nach dem Vorbild Niederösterreichs werde derzeit von den Juristen des Landes Salzburg geprüft. (apa/red)
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