Urteil gegen Chodorkowski bestätigt: Öl- magnat muss für acht Jahre in Arbeitslager
- Verurteilung wegen Betrugs & Steuerhinterziehung
- Yukos-Grüner kann nicht mehr für Duma kandidieren
Mit der Bestätigung des Urteils gegen den früheren russischen Ölunternehmer Michail Chodorkowski hat ein Moskauer Gericht dessen politischen Ambitionen vorläufig ein Ende gesetzt. Die Haftstrafe werde von neun auf acht Jahre reduziert, teilte der Vorsitzende Richter Wjatscheslaw Tarassow am Donnerstag nach nur 50-minütigen Beratungen mit. Chodorkowski ist damit rechtskräftig verurteilt.
Er und sein ehemaliger Geschäftspartner Platon Lebedew, dessen Haftstrafe ebenfalls von neun auf acht Jahre gesenkt wurde, müssen nun ihre Haft in einem Straflager antreten. Chodorkowski kann nicht mehr wie geplant bei einer Nachwahl für das russische Unterhaus kandidieren.
Das Berufungsgericht bestätigte im Grundsatz das Urteil aus erster Instanz. Der 42-jährige Gründer des russischen Ölkonzerns Yukos war am 31. Mai wegen Steuerhinterziehung und Betrugs zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Das Strafmaß wurde gemindert, weil ein Anklagepunkt fallen gelassen wurde, bei dem es um Geldzahlungen an den heute im Ausland lebenden Geschäftsmann Wladimir Gussinski ging.
Verurteilung "rechtmäßig, begründet und gerecht"
Er sei "sehr zufrieden", sagte Staatsanwalt Dimitri Schochkin. Das Gericht habe Chodorkowskis Verurteilung als "rechtmäßig, begründet und gerecht" erachtet. Die Verteidigung kündigte an, das Urteil des Berufungsgerichts anzufechten und dazu notfalls auch vor den Obersten Gerichtshof zu ziehen. Die "kosmetische" Absenkung des Strafmaßes sei "reine Propaganda", sagte Chodorkowskis Anwalt Juri Schmidt.
Das Berufungsgericht hatte nur wenige Stunden vor der Urteilsverkündung Anklage und Verteidigung angehört. Vor Verkündung des Urteils berieten die Richter nur eine knappe Stunde. Der erste Prozess gegen Chodorkowski hatte zuvor elf Monate gedauert. Die anschließende Verlesung des Urteils zog sich über zwei Wochen hin. Bei seiner Urteilsbegründung folgte das Gericht damals beinahe Wort für Wort den Argumenten der Anklage. Die Anträge der Verteidigung lehnte es ab. Beobachter sprachen damals von einem politisch motivierten Urteil, da Chodorkowski die Opposition gegen Präsident Wladimir Putin unterstützt und eigene politische Ambitionen gehegt habe. Für die liberale Opposition des Landes ist der Ex-Oligarch ein politischer Häftling.
Chodorkowski will Menschenrechts-Gerichtshof anrufen
Chodorkowski will nach der Bestätigung des gegen ihn verhängten Betrugsurteils den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Ungeachtet einer weiteren Berufung beim Obersten Gericht Russlands werde jetzt auch eine Klage in Straßburg vorbereitet, sagte Chodorkowskis Anwältin Karinna Moskalenko.
Bisher ist noch unklar, in welches Straflager Chodorkowski gebracht wird. Der frühere Mehrheitseigentümer des Ölkonzerns Yukos und sein Kompagnon Platon Lebedew waren Ende Mai in erster Instanz zu jeweils neun Jahren Haft wegen Betrugs und Steuerhinterziehung verurteilt worden.
Russische Medien zitierten Juristen mit der Meinung, beide Verurteilte könnten bereits im Jahr 2007 wieder frei sein. Unter Anrechnung der zweijährigen Untersuchungshaft hätten Chodorkowski und Lebedew das Recht, bei guter Führung eine Halbierung ihrer Haftstrafe zu beantragen. Diese Möglichkeit biete sich Strafgefangenen mit Ausnahme von verurteilten Schwerverbrechern.
Ölmagnat zählte zu reichsten Männern Russlands
Im Berufungsverfahren hatten Chodorkowski und seine Anwälte versucht, den Prozess in die Länge zu ziehen, um einen Gerichtsbeschluss vor der Nachwahl zur Duma im Dezember zu verhindern. Zugleich warf die Verteidigung der russischen Justiz vor, das Verfahren beschleunigen zu wollen, um Chodorkowskis Kandidatur zu verhindern.
Der vor seiner Festnahme im Oktober 2003 zu den reichsten Männern Russlands zählende Ölmagnat hatte Ende August auf seiner Internetseite seine Bewerbung um einen Sitz im russischen Unterhaus, der Duma, angekündigt. In dem Bezirk war eine Nachwahl nötig geworden. Chodorkowski hätte bei der Wahl nur antreten können, solange er nicht rechtskräftig verurteilt war. (apa/red)
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