Mittwoch, 21. September 2005

Schweden: Volvo wegen Diskriminierung von Frauen zu Entschädigung verurteilt

  • Bewerberin mit 1,60 m Körpergröße war zu klein

Der schwedische Autobauer Volvo ist wegen der Diskriminierung von Frauen verurteilt worden, weil er eine Bewerberin mit knapp 1,60 Zentimeter Körpergröße mehrfach als zu klein abgelehnt hatte. Das Arbeitsgericht in Stockholm entschied, dass die von Volvo vorgegebene Mindestgröße von 1,63 Meter zwar vordergründig "neutral" wirke, in Wirklichkeit aber Frauen diskriminiere.

Durch diese Vorgabe würden rund 28 Prozent aller Schwedinnen von einer Beschäftigung ausgeschlossen, argumentierte das Gericht weiter. Im vorliegenden Fall war die Klägerin von einer Beschäftigung in drei Volvo-Niederlassungen ausgeschlossen worden. Das Gericht sprach ihr eine Entschädigung von umgerechnet 21.400 Euro zu, Volvo kündigte Berufung an.

In den Bewerbungsbögen hatte die Klägerin im Oktober 2002 ihre Körpergröße präzise mit 159,7 Zentimetern angegeben. Daraufhin erhielt sie Ablehnungsschreiben, in denen der Autobauer darauf hinwies, dass unterhalb der Mindestgröße von 163 Zentimetern ein erhöhtes Verletzungsrisiko bestehe. Das Arbeitsgericht befand, die Mindestgröße sei eine "unangemessene Forderung". Es sei "unklar", bei welcher Körpergröße das Verletzungsrisiko messbar ansteige. Während 28,2 Prozent der Frauen die von Volvo festgelegte Körpergröße nicht erreichten, liege der Anteil bei den Männern bei weniger als einem Prozent, hieß es in dem Gerichtsbeschluss. (apa)

21.9.2005 20:55