Berufungsverfahren im Kaprunprozess: OLG Linz bestätigt alle acht Freisprüche
- Senat gab Berufung der Staatsanwaltschaft nicht statt
- Urteil gegen die acht Männer ist damit rechtskräftig
·CHRONOLOGIE des Kaprun-Prozesses
Verhandlung begann bereits am 18. Juni 2002
·INFO: Vom Unglück bis zum Prozessbeginn
1,5 Jahre nach dem Inferno startete Prozess
·Unglück von Kaprun: DIE CHRONOLOGIE
BILDER der Brand- katastrophe von 11.11.00
Der Richtersenat 9 des Oberlandesgerichtes (OLG) Linz hat die Freisprüche im Kaprun-Prozess, die Richter Manfred Seiss am 19. Februar 2004 gefällt hatte, am Dienstag bestätigt. Der Richtersenat hat der Berufung seitens der Staatsanwaltschaft gegen die zwei Verantwortlichen der Gletscherbahnen Kaprun, zwei Mitarbeiter des Wagenaufbau-Herstellers, zwei Amtssachverständige sowie zwei Mitarbeiter des Technischen Überprüfungsvereins (TÜV) nicht stattgegeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Salzburg will nun gegen den Hersteller des Heizlüfters ermitteln.
Bei der Brandkatastrophe am 11. November 2000 im Stollen der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn in Kaprun waren 155 Menschen ums Leben gekommen. 13 Beschuldigte mussten sich ab 18. Juni 2002 wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst und drei wegen fahrlässiger Gemeingefährdung vor dem Salzburger Einzelrichter Manfred Seiss verantworten. Von den insgesamt 16 Beschuldigten hatte Seiss alle freigesprochen, Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat hatte schließlich am 27. September 2004 in acht Fällen berufen.
Die Berufung sei nicht gesetzeskonform ausgeführt und die von der Staatsanwaltschaft angeführten Mängel wären nicht begründet worden, wie Vorsitzender Ernst Schütz nach 14.00 Uhr im Kongresssaal der Arbeiterkammer in Linz feststellte. Das Urteil des Erstgerichtes sei schlüssig begründet und die Nichtigkeitsbeschwerde durch die Staatsanwaltschaft für das Oberlandesgericht nicht nachvollziehbar. "Die Feststellungen des Erstrichters sind nicht mangelhaft", und die Stellungnahmen der Gutachter für das Oberlandesgericht schlüssig, so der Vorsitzende des Richtersenates in seiner Urteilsbegründung, in der er die Berufung von Staatsanwältin in jedem einzelnen Punkt kritisierte.
Der Richtersenat folgte im Wesentlichen dem Ersturteil. Der Heizlüfter hätte einen Produktions- und Konstruktionsfehler gehabt, das hätten die vier Sachverständigen in ihren Gutachten für die Hauptverhandlung bestätigt. Außerdem sei der Heizstrahler mit allen möglichen Prüfzeichen versehen gewesen. Dem Urteil von Richter Seiss haften keine Verfahrensmängel an, so Schütz. Auch der Vorwurf der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst sah das OLG nicht gegeben. Der Senatsvorsitzende verwies in seinen Ausführungen auf die Beweisergebnisse in der Hauptverhandlung, die den Erstrichter für seine Freisprüche veranlassten.
Als Schütz bekannt gab, dass die Berufung abgewiesen werde, gab es seitens einiger Opfer-Angehörige Unmutsäußerungen. Eine Frau verließ wütend den Saal mit den Worten "vielleicht hat der Herrgott einmal ein Einsehen" und knallte die Tür zu.
Unterdessen kündigte nach dem Urteil der Berufungsverhandlung in Linz die Staatsanwaltschaft Salzburg an, ihre Ermittlungen gegen den Hersteller jenes Heizlüfters wieder aufzunehmen, der den Brand in der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn am 11. November 2000 ausgelöst haben soll. "Die Vorerhebungen werden vorerst durch die Beischaffung der schriftlichen Urteilsausführung des OLG Linz fortgesetzt", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Wegleiter, auf Anfrage. (apa)
