Regelung zum Hochschulzugang: Kritik
von RH-Präsident Korinek an EuGH-Spruch
- Nötige Balance nicht gehalten, Folgen nicht bedacht
Kritisch beurteilt der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Karl Korinek, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, mit dem Österreichs Regelung zum Hochschulzugang aufgehoben wurde. Er glaube, dass der EuGH die nötige Balance zwischen nationaler Gestaltungssouveränität und Realisierung der EU-rechtlichen Einheitlichkeit nicht gehalten habe, sagte Korinek Samstag Abend bei einem Symposion zum 60. Geburtstag des ÖVP-EU-Abg. und Univ.Prof. Reinhard Rack in Graz. Zudem berücksichtige der EuGH oft die Entscheidungen seiner Konsequenzen nicht ausreichend.
Freilich dürfe der EuGH nicht "alles schleifen" lassen, denn sonst würde der Binnenmarkt zerfallen. "Aber auf der anderen Seite muss der EuGH akzeptieren, dass es oft verschiedene Möglichkeiten für die nationalen Gesetzgeber gibt, um Diskriminierungen zu vermeiden", meinte Korinek - unter Hinweis auf das Subsidiaritätsgebot, das "es gebietet, die nationale Gestaltungsfreiheit soweit wie möglich zu respektieren".
Und in der Entscheidung, dass es für den Zugang zu den Universitäten auf die Rechtsordnung des Uni-Sitzes und nicht auf das Herkunftsland des Studierenden ankommt, habe der EuGH nur eine bestimmte Möglichkeit als die "allein selig machende" vorgeschrieben, obwohl auch andere Lösungen Diskriminierung verhindert hätten.
Weiters sei der EuGH zwar nicht ausdrücklich gehalten, die Konsequenzen seiner Entscheidungen zu berücksichtigen. "Aber wenn man auf diese Fragen nur einen Teil jenes Gehirnschmalzes verwendet hätte, das man aufgewendet hat, um - gegen den ausdrücklichen Wortlaut der Verträge - die unmittelbare Wirksamkeit von Richtlinienbestimmungen zu ermöglichen ...., so hätte man auch Möglichkeiten finden müssen, eine Judikatur zu entwickeln, die die Konsequenzen bestimmter Interpretationen bedenkt, insbesondere auch im Hinblick auf die zeitliche Gestaltung der Wirkung von Entscheidungen", so Korinek. (apa/red)
