Dienstag, 20. September 2005

Verbesserter Opferschutz: Justizausschuss beschließt aufgewertete Rechte für 2006

  • Einstimmiger Beschluss für Vorziehen neuer Regeln
  • Auch Entscheid zu Einsatz von mehr Sprengelrichtern

Der Justizausschuss hat am Dienstagnachmittag einstimmig Verbesserungen des Opferschutzes in der Strafprozessordnung beschlossen. Schwerpunkte sind das Recht auf Prozessbegleitung für emotional besonders betroffene Opfer von Gewalttaten sowie die Verbesserung der Stellung von Opfern im Strafverfahren. Diese Punkte sind bereits in der neuen Strafprozessordnung enthalten, die ab 2008 in Kraft tritt, werden nun aber auf Anfang 2006 vorgezogen.

Verbrechensopfern wird somit durch Verständigungspflichten, Information und Akteneinsicht (auch wenn sie sich dem Verfahren nicht nicht als Privatbeteiligte anschließen) eine stärkere Stellung im Strafverfahren eingeräumt. Außerdem sollen Opfer künftig informiert werden, wenn Angeklagte noch vor dem Urteil aus der Haft entlassen werden.

Die Möglichkeit der staatlich geförderten Prozessbegleitung für Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten, für Hinterbliebene Getöteter und für Angehörige, die Zeugen einer Gewalttat wurden, besteht zwar schon jetzt. Künftig werden sie aber einen Rechtsanspruch darauf haben. Für heuer und 2006 sind im Budget des Justizministeriums je zwei Mio. Euro für psychosoziale und juristische Prozessbegleitung vorgesehen. Im Jahr 2000 waren es noch 32.000 Euro.

Ebenfalls einstimmig angenommen wurde laut Parlamentskorrespondenz die Anhebung des verfassungsmäßig zulässigen Anteils der flexibel einsetzbaren Sprengelrichter von zwei auf drei Prozent. Sprengelrichter werden nicht fix an ein Gericht berufen, sondern bei einem übergeordneten Gericht ernannt. Sie können (im Unterschied zu den an sich unversetzbaren "normalen" Richtern) dann bei Verhinderung anderer Kollegen oder zur Entlastung vorübergehend einem untergeordneten Gericht zugeteilt werden. (apa/red)

20.9.2005 23:00