Montag, 19. September 2005

Nach Messerstecherei an Wiener Schule: Voruntersuchung wegen Mordes beantragt

  • Frage der Zurechnungsfähigkeit soll geklärt werden
  • Mitschüler werden als Zeugen einvernommen

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen jenen 15-jährigen Burschen, der in einer Polytechnischen Schule in Währing einen Mitschüler erstochen hat, nun auch formell die gerichtliche Voruntersuchung wegen Mordes beantragt. Der Schüler sitzt mit fünf Mithäftlingen in einer Zelle im Wiener Landesgerichtlichen Gefangenenhaus in U-Haft, die auch für Beschuldigte seines Alters in derartigen Fällen obligatorisch ist.

Er ist dort nicht der jüngste Häftling. Es gebe immer wieder 14 oder 15 Jahre alte Verdächtige, die - wenn auch oft nur vorübergehend - in U-Haft landen, erklärte dazu Walter Geyer, Leiter der Jugendgruppe der Staatsanwaltschaft Wien, am Montag im Gespräch mit der APA. "Speziell bei Jugendbanden ist das zur Klärung der Beweislage oft notwendig", so Geyer.

Die Gewalt unter Jugendlichen hat seinen Beobachtungen zufolge generell nicht zugenommen. Handgreiflichkeiten und Auseinandersetzungen unter Schülern, die Gerichtsverfahren nach sich ziehen, kämen "selten und vereinzelt" vor. Der leitende Staatsanwalt stellt allerdings eine zusehends brutalere Vorgangsweise fest: Jugendliche Räuber, die Gleichaltrigen oder Jüngeren beispielsweise das Handy abnehmen, werden oftmals danach unnotwendigerweise gewalttätig.

Die Voruntersuchung gegen den 15-Jährigen dürfte nicht all zu lang dauern. Er ist bereits von U-Richterin Andrea Wolfrum einvernommen worden und soll bei seiner Notwehr-Version geblieben sein. Seiner Behauptung, er wäre von dem 14-Jährigen attackiert worden, habe keine Luft mehr bekommen und deshalb ein Mal zugestochen, sollen allerdings bereits die ersten als Zeugen befragten Mitschüler widersprochen haben.

Frage der Zurechnungsfähigkeit soll geklärt werden
Möglicherweise kann das Obduktionsgutachten der Gerichtsmedizin den genauen Tathergang erhellen. Außerdem dürfte noch ein psychiatrischer Sachverständiger beigezogen werden, der den 15-Jährigen eingehend untersuchen soll. "Wenn jemand wegen eines so gravierenden Aggressionsdelikts auffällig wird, ist das nahe liegend", sagte Staatsanwalt Geyer.

Die Anklagebehörde möchte schon im frühest möglichen Stadium die Frage der Zurechnungsfähigkeit abklären: Sollte das Gutachten bestätigen, dass der Bursch auf Grund unzureichender geistiger Reife zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, wäre ein Schuldausschließungsgrund gegeben. Diesfalls hätte die Tat für ihn keine strafrechtlichen Folgen.

Zwist um Sondersitzung des Gemeinderats
"In den Stunden nach dem Zwischenfall war er ein Häuflein Elend. Seine Befragung auf der Polizei war furchtbar. Inzwischen hat er sich halbwegs gefangen", beschrieb Verteidiger Peter Philipp den Zustand des Verdächtigen, den er anwaltlich vertritt. Der 15-Jährige bleibt vorerst in U-Haft und wird dort psychologisch betreut.

Unterdessen kündigte das Wiener BZÖ einen Antrag auf Sondersitzung des Gemeinderats zum Thema "Gewalt in Wiens Schulen" an. Nach einem solchen Ereignis könne man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, meinte BZÖ-Landesparteichef Günther Barnet.

Bei den anderen Parteien stieß er damit auf Ablehnung. Der Wiener SPÖ-Klubobmann Christian Oxonitsch sprach in einer Aussendung von "Geschmacklosigkeit", ÖVP-Klubchef Matthias Tschirf ortete einen "Griff in die unterste Schublade". (apa/red)

19.9.2005 15:46