Beginn einer neuen Ära für Autofahrer: Plastik-Führerschein wurde beschlossen
- Auch Vereinfachungen für Fahrschüler kommen
- Gorbach: "Weniger Bürokratie, mehr Wettbewerb"
Die Einführung des Scheckkartenführerscheins in Österreich wurde im Parlament konkret gemacht: War der Führerschein bisher ein faltbares rosa Papierdokument, schrumpft er durch die Umstellung auf die Größe einer Scheckkarte. Gleichzeitig kommen zahlreiche Vereinfachungen für Fahrschüler, etwa, indem die Fahrschulen künftig zur zentralen Anlaufstelle werden. Ab 1. März 2006 treten die Neuerungen, die am 20. September von Vizekanzler Hubert Gorbach in den Ministerrat eingebracht wurden, in Kraft.
Bei der Ausbildung sollen sich die Prüflinge bald einiges an Geld sparen können. Wer 1.000 Kilometer mit Familienangehörigen im Auto übt, darf auf sechs - kostenpflichtige - Praxisstunden bei den Fahrschulen verzichten, sagte ÖVP-Verkehrssprecher Werner Miedl zur APA. Das entspricht einem Drittel der Fahrstunden, die zur Erlangung des rosa Scheins bzw. der rosa Karte nötig sind.
Monopolstellung mancher Fahrschulen fällt
Neu ist ebenfalls, dass die Monopolstellung mancher Fahrschulen entfällt. Künftig wird es möglich sein, in ganz Österreich nach dem billigsten Angebot Ausschau zu halten. Die Prüflinge waren bisher an den Einzugsbereich ihrer Behörde (Bezirkshauptmannschaften oder Magistrat) gebunden. Miedl plädierte in dem Zusammenhang dafür, jene Ausbildungsstätten, die durch extreme Dumpingpreise und hohe Durchfallsquoten auffallen, zu kontrollieren. Bei diesen bestehe der Verdacht, dass sie die günstigen Grundpreise durch hohe Wiederholungsraten wieder wettmachen würden, so der Abgeordnete.
Wer ab März des kommenden Jahres seine Prüfung ablegt, kann nach Bestehen des praktischen Teils sofort loslegen: Statt die bisher üblichen Behördenwege zu absolvieren, bekommt der Lenkradnovize vom Prüfer sofort eine Interimsfahrberechtigung ausgehändigt, mit der er bereits ein Fahrzeug lenken darf. Die Zustellung des Führerscheins, der laut Verkehrsministerium bereits EU-Anforderungen entspricht, soll postalisch erfolgen. Beantragung und Ausstellung des Dokuments wird über die Fahrschulen abgewickelt, zusätzliche Behördenwege entfallen.
Übergangsfahrberechtigung für vier Wochen
Mit der Übergangsfahrberechtigung darf der Prüfling vier Wochen unterwegs sein. Binnen fünf Tagen nach Zahlung der Gebühren sollte der neue Führerschein im Postkasten liegen. Den entsprechenden Zahlschein bekommt der Fahrschüler direkt nach Absolvierung der Prüfung ausgehändigt.
Mit der umfangreichen 8. Novelle des Führerscheingesetzes kommt den Fahrschulen eine zentrale Rolle zu: Sie tragen die Schulungsschritte per E-Government in das Führerscheinregister ein. Auch der bestandene Kursabschluss wird vom Prüfer spätestens am nächsten Tag eingetragen. Die Polizei kann wiederum auf diese Daten zugreifen und kontrollieren, ob der Lenker wirklich schon alle Schritte absolviert hat. Künftig wird es auch nur mehr ein zentrales Register geben.
Skeptisch äußerte sich im Vorfeld der ARBÖ: Durch die Umstellung auf die Plastikkarte dürfe es zu keinen Verteuerungen kommen, forderte Juristin Barbara Auracher-Jäger.
(apa)
