Sonntag, 18. September 2005

Streit um Handymasten-Steuer: Ein
aktuelles OGH-Urteil birgt neuen Zündstoff

  • Nach Präzedenzfall Recht auf Gratisbenützung

Ein Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH) könnte neuen juristischen Zündstoff in die Debatte um die Handymasten-Steuer bringen. Einem OGH-Urteil zufolge bestehe ein "Recht zur Gratisbenutzung" von Telekom-Einrichtungen.

Das berichtete am Wochenende das ORF Landesstudio Salzburg unter Berufung auf den Telekommunikationsrechts-Experten Clemens Thiele:

Das "Recht zur Gratisbenutzung" leite Thiele von einem Präzedenzfall in Linz ab. Dabei habe die Stadt die Telekom Austria auf ausständige Zahlungen von Abgaben für aufgestellte Telefonzellen geklagt. Der OGH entschied aber, dass das Verlangen von so genannten "Gebrauchs- oder Benützungsabgaben" für Telekom-Einrichtungen rechtswidrig ist.

Eine solche Abgabe widerspreche nicht nur dem österreichischen Telekommunikations-Gesetz in den Fassungen von 1997 und 2003, sondern auch dem geltenden EU-Recht. Thiele: "Im Gesetz ist zu lesen, dass der Bereitsteller eines Telekommunikationsnetzes berechtigt ist, Leitungsrechte an öffentlichem Gut, wie Straßen, Fußwege, öffentliche Plätze und dem darüber liegenden Luftraum unentgeltlich und ohne gesonderte Bewilligung in Anspruch zu nehmen."

Für eine Handymasten-Steuer war das Land Niederösterreich vorgeprescht. Auch Salzburg prüfe bereits den Entwurf eines so genannten Sendeanlagen-Abgabengesetzes. Vor wenigen Monaten hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Streit um Handymasten-Abgaben in Belgien für eine Steuer entschieden. Das gab auch den österreichischen Steuer-Befürwortern Auftrieb.

Das Urteil für Belgien habe aber auf einer völlig anderen Fragestellung beruht, sagte Clemens Thiele. Sollten Niederösterreich und Salzburg weiter an einer Handymasten-Steuer festhalten, halte er es für "unwahrscheinlich", dass diese vor den Höchstgerichten hält. Eine Handymasten-Steuer nach dem Vorbild Niederösterreichs werde derzeit von den Juristen des Landes Salzburg geprüft, berichtete der ORF.

BZÖ: Pröll-Projekt "wackelt gewaltig"
Nach Ansicht von BZÖ-Sprecher Uwe Scheuch "wackelt die niederösterreichische Handymasten-Steuer gewaltig". Angesichts des Urteils des Obersten Gerichtshofs (OGH) meinte Scheuch, Landeshauptmann Erwin Pröll (V) habe sich zu früh gefreut, seine geplante "Abzockeraktion" werde nicht funktionieren.

"Der niederösterreichische Landesfürst und seine willigen Vollstrecker werden vom geltenden Gesetz in die Schranken gewiesen und so ihre Handymastensteuer begraben müssen." Damit würden auch hunderte Arbeitsplätze gerettet und ein Schaden für den Wirtschaftsstandort Österreich werde abgewendet, sagte der Bündnissprecher.

(apa)

18.9.2005 11:23