9,8 statt 72 Millionen Euro: EU-Gericht kürzt
Wettbewerbsstrafe gegen DaimlerChrysler
- Autokonzern hat Teilerfolg gegen die EU errungen
Das zweithöchste Gericht der EU hat den Stuttgarter Autokonzern DaimlerChrysler weitgehend vom Vorwurf der Wettbewerbsbehinderung bei Fahrzeugexporten freigesprochen. Eine von der EU-Kommission verhängte Geldbuße wurde deshalb drastisch gekürzt, der Konzern sieht sich größtenteils bestätigt.
Statt der ursprünglichen Strafe von rund 72 Mio. Euro wegen Verletzung von EU-Wettbewerbsvorschriften müsse der Konzern nur 9,8 Mio. Euro zahlen, teilte das Europäische Gericht erster Instanz am Donnerstag in Luxemburg mit. Die Europäische Kommission hatte die Strafe im Jahr 2001 verhängt, weil DaimlerChrysler den grenzüberschreitenden Verkauf von Mercedes-Benz-Pkw an Endkunden in Deutschland, Spanien und Belgien behindert habe.
Die Richter befanden auf die Klage von DaimlerChrysler hin, dass der Konzern nur in Belgien gegen das Wettbewerbsrecht der EU verstoßen hat. In Spanien und Belgien hatte die Kommission moniert, dass DaimlerChrysler Leasingfirmen nicht korrekt beliefert habe. Nach ihrer Ansicht war auch die deutsche Vertriebsorganisation von Mercedes-Benz am Export von Fahrzeugen in andere Länder gehindert worden.
Teilerfolg für DaimlerChrysler
DaimlerChrysler hat damit einen Teilerfolg errungen. "Die Deutschland betreffenden Vorwürfe sind komplett vom Tisch", sagte eine Sprecherin. "Es hat keine Behinderung beim Export gegeben." Der Konzern prüfe, ob auch gegen die restliche Buße Rechtsmittel erhoben würden. Gegen das Urteil können die EU-Kommission und der Konzern innerhalb von zwei Wochen beim Europäischen Gerichtshof, dem höchsten EU-Gericht, vorgehen.
Die EU-Kommission hatte allein deshalb eine Geldbuße von gut 47 Mio. Euro verhängt, weil der Konzern seine deutschen Händler angewiesen hatte, von 1996 bis 1999 die damalige neue Mercedes-Benz E-Klasse möglichst nur an Kunden aus ihrem Gebiet zu liefern und von anderen Bestellern - vor allem aus anderen Staaten der EU - 15 Prozent Anzahlung zu verlangen. EU-Richter hatten in anderen Fällen ähnliche Beschränkungen bei anderen Autokonzernen geahndet.
Strafen aufgehoben
DaimlerChrysler profitierte bei der gerichtlichen Überprüfung der hohen Geldbuße von der engen Anbindung seiner deutschen Händler an den Konzern. Die Handelsvertreter gingen weder bei Fahrzeugbestellungen noch bei Reparaturen oder beim Kundendienst ein kaufmännisches Risiko ein, befand das Gericht. Sie seien deshalb Angestellten des Konzerns gleichzustellen und keine selbstständigen Unternehmer. Der EU-Vertrag verbiete aber nur ein koordiniertes wettbewerbswidriges Vorgehen von mehreren Unternehmen. Die auf Deutschland entfallende Geldbuße annullierte das Gericht daher.
Zudem hob es eine Buße von 15 Mio. Euro auf, die die Kommission wegen Auflagen an spanische Mercedes-Händler verhängt hatte. Wie in Deutschland sollten auch die dortigen Händler Leasinggesellschaften nur beliefern, wenn diese einen konkreten Kunden für einen Pkw nennen konnten. Dies entspreche spanischem Recht, stellte das Gericht fest.
9,8 Millionen Bußgeld
Die Richter bestätigten die Geldbuße von 9,8 Mio. Euro, weil DaimlerChrysler sich mit seinen belgischen Händlern an einer Absprache gegen hohe Rabatte beteiligt habe. Ziel sei es gewesen, Rabatte auf die Mercedes-Benz E-Klasse von mehr als drei Prozent zu verhindern. Dadurch sei der Preiswettbewerb in dem Land behindert worden, urteilte das Gericht.
An der Börse wurden die DaimlerChrysler-Aktien im Markttrend mit 40,93 Euro fast auf Vortagesniveau gehandelt. (apa)

