Regierung über neues Post-Gesetz einig: Weisungsfreier Regulator kommt Anfang '08
- Börsegang noch in dieser Legislaturperiode geplant
- Monopol fällt frühestens ein Jahr danach komplett
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Gewerkschaft will gegen Börsegang protestieren
Die Regierungsparteien haben sich nach monatelangem Tauziehen auf ein neues Postgesetz geeinigt. Die wesentliche Änderung zu den bisher bekannten Plänen ist laut Vizekanzler Hubert Gorbach (B) die ab 1. Jänner 2008 geplante Einführung eines weisungsfreien Regulators. Das Post-Monopol soll aber, wie zuletzt geplant, frühestens 2009 komplett fallen.
Am Ziel einer Teilprivatisierung der Post über die Börse im nächsten Jahr will Gorbach festhalten. Über die Bühne gehen soll der Post-Börsegang nach Ansicht Gorbachs noch in dieser Legislaturperiode, "wahrscheinlich im ersten Halbjahr 2006". Nicht festlegen wollte sich der Vizekanzler auf die Größenordnung des Börsengangs.
Nach der Gesetzesvorlage, auf die sich die Regierungsparteien geeinigt haben, wird eine vollständige Aufhebung des Monopols für die Österreichische Post AG "im Gleichklang mit der EU-Richtlinie" und "jedenfalls nicht vor 1.1.2009" erfolgen - für die Börsianer eine entscheidende Frage, weil der Post nach der kompletten Marktöffnung erhebliche Konkurrenz droht. Wirtschaftskammer und ÖVP-Wirtschaftsbund hatten auf eine Liberalisierung schon 2007 gedrängt.
Regulator-Kompetenzen noch unklar
Welche Kompetenzen der neue unabhängige Regulator haben wird, der 2008 kommen soll, ist noch offen. In der Tischvorlage für den heutigen Ministerrat wird das vorerst nicht präzisiert. Details sollen möglicherweise noch im Ausschuss des Parlaments ergänzt werden.
Der Wirtschaftsflügel der Volkspartei hat vor allem verlangt, dass der Regulator fixe Rabatte für Post-Kunden vorgeben soll, die der Post ihr Sendungen bereits vorsortiert übergeben. Außerdem erwartet sich der Wirtschaftsbund vom Regulator auch eine Liberalisierung jener Post-Dienste, die die Post derzeit ohnehin nicht anbietet. Der Koalitionspartner BZÖ ist allerdings gegen eine solche vorzeitige Marktöffnung.
Veto-Recht bei Schließungen
Der neue unabhängige Regulator könnte künftig auch über die Rechtmäßigkeit von Postämter-Schließungen entscheiden. Zunächst wird allerdings der Infrastruktur-Minister ein entsprechendes Veto-Recht erhalten. Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf kann der Minister eine Schließung dann untersagen, wenn die Vorgaben der Universaldienstverordnung nicht eingehalten werden bzw. solange die Post keine plausible Begründung für eine Schließung vorlegt.
Gemäß dem derzeitigen Postgesetz und der entsprechenden Universaldienstverordnung darf die Post eine Filiale nur schließen, wenn "die kostendeckende Führung des Postamtes auf Grund mangelnder Kundennachfrage dauerhaft ausgeschlossen" ist. Außerdem hat die Post "die von diesem Postamt bisher versorgten Gemeinden zeitgerecht zu informieren und im einvernehmlichen Zusammenwirken ... innerhalb von drei Monaten alternative Lösungen zu suchen".
Neue Postkästen kommen
Auflagen gibt es im neuen Gesetz auch für den Konsumenten. Wie schon im bisherigen Gesetz geregelt, müssen bis zum 30. Juni 2006 sämtliche alte Postkästen gegen neue mit Einwurfschlitz ausgetauscht werden. Danach drohen nach dem neuen Gesetz nun drakonische Strafen. Wer seinen Postkasten in den nächsten zehn Monaten nicht austauschen lässt, wird von den Behörden zunächst angewiesen werden, dies innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen. Leistet der Hauseigentümer dem nicht Folge, muss er mit einer Verwaltungsstrafe von "bis zu 30.000 Euro" rechnen - wobei man im Verkehrsministerium aber betont, dass diese Höchststrafe im Sinne der Verhältnismäßigkeit wohl kaum zur Anwendung kommen wird.
Nach Branchenschätzung haben bisher erst zehn bis zwanzig Prozent der österreichischen Haushalte ihre Briefkästen ausgewechselt. Insgesamt müssen laut Post AG rund 1,8 Mio. Postfächer umgerüstet werden. Hintergrund der gesetzlichen Vorgabe ist die weitere Liberalisierung des Post-Marktes. Die neuen Kästen sind erforderlich, um auch Konkurrenten der Österreichischen Post die Zustellung von Sendungen durch Einwurf in den Briefkasten zu ermöglichen. (apa/red)

