227.287 Mindestrentner: Seit 2002 blieb die Zahl der Bezieher beinahe unverändernt
- Mindestpension liegt heuer bei 662,99 Euro für Singles
- Meisten Ausgleichszulagenbezieher gibt's in Kärnten
Die Zahl jener Pensionisten, die eine Ausgleichszulage beziehen, hat zuletzt im Juli dieses Jahres 227.287 betragen. Die so genannte "Mindestpension" liegt heuer bei 662,99 Euro für Alleinstehende und 1.030 Euro für Ehepaare. 1994 hatte es noch 279.791 Mindestrentner gegeben, geht aus den neuesten Daten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger hervor. Von 1994 bis 2004 (228.391) wurde damit ein Rückgang von 18,4 Prozent verzeichnet.
Ausgleichszulagenbezieher sind jene Pensionisten, die weniger als die so genannte Mindestpension (Richtsatz für die Gewährung der Ausgleichszulage) erhalten. 1997 lag dieser Betrag so wie 1996 für eine Einzelperson bei 7.887 Schilling (573 Euro) monatlich, für ein Ehepaar bei 11.253 S (818 Euro).
Aufgeteilt nach Bundesländern sticht die Steiermark mit 48.941 Mindestpensionisten (das sind 17,8 Prozent aller Pensionen) am stärksten hervor, gefolgt von Niederösterreich mit 40.726. Schlusslicht im positivsten Sinn ist - auch angesichts der Bevölkerungszahl - Vorarlberg mit lediglich 6.894 Ausgleichszulagenbeziehern.
Gemessen an der Gesamtzahl aller Pensionen von 2.041.997 waren im Vorjahr 11,2 Prozent Ausgleichszulagenbezieher. Nach Bundesländern zeigt sich, dass hier Kärnten mit 18,8 Prozent an der Spitze liegt, gefolgt von der Steiermark (17,8) und Tirol (16,0). Tabellenschlusslicht ist hier Wien mit nur 8,2 Prozent Ausgleichszulagenbezieher.
Laut Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hatte es zuletzt mehr als 730.000 Personen mit einer Pension von weniger als 600 Euro gegeben. Allerdings bekommen nicht alle Pensionisten, die weniger als die "Mindestpension" haben, eine Ausgleichszulage. So gibt es laut PVA zahlreiche Frauen mit geringsten Pensionen, deren Ehepartner aber ein entsprechend hohes Einkommen aufweist, sodass keine Ausgleichszulage fällig wird. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Personen mit einer kleinen Pension noch durch Selbstständigkeit oder andere Arbeit dazu verdienen. Auch dann gibt es keine Ausgleichszulage. (apa/red)

