Sonntag, 18. September 2005

Deutsche Besonderheit: Die Zahl der Überhangmandate kann entscheidend sein

  • Zusatzsitze sowohl für SPD wie für CDU erwartet

Eine Besonderheit des deutschen Wahlrechts rückt wieder einmal in den Blickpunkt: Die Zahl der Überhangmandate könnte wie 2002 wieder eine wichtige Rolle für die Mehrheit im neuen Parlament und die Regierungsbildung spielen. Mit Überhangmandaten können sowohl die SPD als auch die CDU rechnen - überwiegend in den ostdeutschen Bundesländern.

Nachdem es im Vorfeld lange so aussah, als sei die CDU dabei im Vorteil, zeichnet sich inzwischen aber auch in diesem Punkt ein ausgeglicheneres Verhältnis ab. Die genaue Zahl dürfte dabei zunächst offen bleiben, weil in einem Dresdner Wahlkreis erst am 2. Oktober gewählt wird.

Überhangmandate kommen zu Stande, wenn eine Partei in den Wahlkreisen eines Bundeslandes über die Erststimmen mehr Direktmandate erringt als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zustehen würden. Dabei profitiert die Partei davon, dass die per Erststimme direkt gewählten Abgeordneten ihre Mandate behalten können. Die Wahrscheinlichkeit für Überhangmandate steigt, wenn eine Partei in einem Bundesland bereits mit relativ niedrigen Stimmenanteilen viele Direktmandate erhält - zum Beispiel weil in einigen ostdeutschen Wahlkreisen die drei Kandidaten von SPD, CDU und Linkspartei bei den Erststimmen dicht beieinander liegen.

Die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag erhöht sich um die Überhangmandate. Die kleinen Parteien gehen bei dieser Zugabe in der Regel leer aus. Nach der Bundestagswahl 2002 gab es fünf solcher Mandate, von denen vier auf die SPD entfielen. Die Sozialdemokraten stärkten dadurch ihren Status als größte Fraktion im Bundestag; Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) konnte sich auf eine knappe, aber einigermaßen beruhigende Kanzlermehrheit stützen. Umfragen zufolge könnte es diesmal eine Patt-Situation geben. Kurz vor der Wahl sagten Meinungsforscher jeweils vier Überhangmandate für SPD und CDU voraus.

Das Risiko für die Parteien, mit diesen Mandaten zu planen, ist aber groß. Dies liegt an einer Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte im Februar 1998 entschieden, dass beim Ausscheiden eines Abgeordneten mit Überhangmandat kein anderer Politiker dafür ins Parlament nachrücken darf. Dadurch könnte die Mehrheit der Regierung nachträglich bröckeln. So verlor die SPD in den vergangenen Jahren zwei Mandate, weil eine Abgeordnete mit Überhangmandat starb und ein weiterer Parlamentarier aus dem Bundestag ausschied.

(apa/red)

18.9.2005 10:32