Freitag, 16. September 2005

SPÖ und ÖVP teilen sich die Grundmandate: FPÖ hat ihre verloren, Grüne haben keines

  • Die Mandate werden auf zwei Ebenen vergeben
  • Restmandate leichter zu haben als Grundmandate

Vor allem SPÖ und ÖVP werden - laut den Umfragen - bei der Landtagswahl im Burgenland am 9. Oktober Landtagssitze dazugewinnen können. Das werden vor allem jene Grundmandate sein, die sie bei der Wahl 2000 verloren haben, die SPÖ im Wahlkreis Eisenstadt und die ÖVP im Wahlkreis Oberpullendorf. Die FPÖ schaffte schon 2000 kein Grundmandat mehr und kam - wie die Grünen - über die Prozentklausel (damals noch fünf Prozent) mit Restmandaten in den Landtag.

Die Mandate werden auf zwei Ebenen vergeben: Zunächst die Grundmandate in den sieben Wahlkreisen und dann die Restmandate auf Landesebene. Ins zweite Ermittlungsverfahren und damit in den Landtag kommt, wer entweder ein Grundmandat oder die (mittlerweile herabgesetzte) Vier-Prozent-Hürde geschafft hat.

Grüne hatten noch nie ein Grundmandat
Bei der Wahl 2000 waren die Grundmandate etwas teurer als die Restmandate: 5.091 Stimmen musste eine Partei in einem Wahlkreis erringen, um ein Grundmandat zu bekommen - wobei diese Wahlzahl im Burgenland in allen Wahlkreisen gleich ist. Der FPÖ gelang dies nicht mehr, sie verlor ihre 1996 eroberten drei Grundmandate in den Wahlkreisen Neusiedl, Eisenstadt und Oberwart. Die Grünen hatten noch nie ein Wahlkreis-Mandat - schafften sie 2000 doch überhaupt erstmals den Einzug in den Landtag.

Besonders knapp verpasste die FPÖ ein Grundmandat im Wahlkreis Neusiedl: Nur fünf Stimmen fehlten ihr dort. In den beiden anderen Wahlkreisen waren es immerhin fast 800 Stimmen, die die FPÖ von einem Grundmandat trennten.

ÖVP und SPÖ verloren 2000 Mandate
Relativ wenig - nur 185 Stimmen - fehlte auch der ÖVP im Wahlkreis Oberpullendorf, um das zweite Mandat zu halten; landesweit kam sie auf neun Grundmandate. Die SPÖ verlor im Wahlkreis Eisenstadt eines, weil sie rund 600 Stimmen zu wenig bekam; sie hat derzeit 13 Grundmandate.

Recht nah waren beide großen Parteien auch einem Grundmandat im Wahlkreis Jennersdorf. Der SPÖ fehlten rund 470, der ÖVP rund 590 Stimmen dafür. In diesem kleinsten Wahlkreis sind - weil ja Mandate überall gleich viel kosten - Grundmandate aber ohnehin schwer zu bekommen. Auch 1996 hatte das dort keine Partei geschafft.

Restmandate leichter zu bekommen
Nach der Vergabe der Grundmandate in den Wahlkreisen blieben bei der vorigen Wahl 22 Restmandate übrig, die dann im zweiten Ermittlungsverfahren nach dem d'Hondtschen System verteilt wurden. Sie waren leichter zu bekommen: Gerundet 4.733 Stimmen kostete ein Restmandat. SPÖ, ÖVP und FPÖ bekamen jeweils vier, die Grünen zwei.

Die ÖVP konnte im Reststimmenverfahren alle ihre Stimmen in Mandate umwandeln - weil die nach d'Hondt berechnete Wahlzahl in ihrer Zahlenreihe lag. Aber auch die SPÖ konnte ihre Stimmen gut ausnützen; nur 199 blieben übrig. Die FPÖ hingegen wird sich geärgert haben - fehlten ihr doch nur mehr rund 500 Stimmen auf das nächste Restmandat; 4.223 FPÖ-Stimmen blieben ungenutzt. Den Grünen blieben 2.393 Reststimmen übrig.

Zwei Verfahren zur Mandatvergabe
Im Burgenland werden für die Mandatsverteilung auf der ersten Ebene das Hare'sche Verfahren und auf der zweiten das d'Hondtsche Verfahren angewandt. Mit diesen Verfahren werden die Wahlzahlen ermittelt - also die Anzahl der Stimmen, die für ein Mandat nötig ist.

Die Ermittlung der Wahlzahl nach Hare ist einfach: Die Zahl der gültigen Stimmen aller Parteien wird durch die Summe der zu vergebenden Mandate - im Burgenland 36 - dividiert. Im Burgenland wird über alle sieben Wahlkreise eine einzige Wahlzahl ermittelt; in anderen Bundesländern gibt es für jeden Wahlkreis eine eigene Wahlzahl.

Komplizierte Ermittlung der Wahlzahl
Etwas komplizierter ist die Ermittlung der Wahlzahl für die Restmandate. Daran nehmen nur mehr die Parteien teil, die entweder ein Grundmandat oder die Prozenthürde genommen haben. Nach dem d'Hondtschen Verfahren werden deren Reststimmen (aus allen Wahlkreisen zusammengerechnet) nebeneinander geschrieben. Dann werden diese Reststimmen jeweils durch 2, durch 3, durch 4 etc. dividiert. Die erhaltenen Zahlen werden der Größe nach geordnet. Und wenn 22 Restmandate zu vergeben sind, ist die 22. größte Zahl die Wahlzahl. (apa)

16.9.2005 13:29