Causa Gudenus zieht weite Kreise: Staats-anwalt dehnt seine Voruntersuchungen aus
- Bundesrat soll im Oktober einvernommen werden
- Entscheidung über Anklage "binnen Wochen"
Nachdem der Wiener Landtag den aus der FPÖ ausgetretenen Bundesrat John Gudenus zum zweiten Mal einstimmig der Justiz ausgeliefert hat, ist nun wieder die Staatsanwaltschaft Wien am Zug. Diese wird die wegen Verdachts der Wiederbetätigung anhängigen Voruntersuchungen ausdehnen. Gegenstand ist nun auch ein Besuch des umstrittenen Ländervertreters im Konzentrationslager Mauthausen, wo er am 4. Mai für einen Eklat gesorgt hatte.
Laut Proktokoll des Innenministeriums soll Gudenus in der Gedenkstätte bei der Betrachtung einer Fotoausstellung gemeint haben, die jugendliche Häftlinge auf einem Bild würden "eigentlich ganz gut aussehen". Er selbst sehe schlechter aus. Die Anklagebehörde prüft jetzt von Amts wegen, ob diese Aussage nicht die NS-Verbrechen verharmlost und damit Par. 3h Verbotsgesetz erfüllt.
Gudenus wird sich daher auch zu diesem Punkt als Beschuldigter von U-Richterin Andrea Wolfrum einvernehmen lassen müssen. Bereits seit Ende Juni steht fest, dass die Justiz gegen den Bundesrat wegen möglicher Wiederbetätigung im Zusammenhang mit einem Zeitungsinterview vorgehen wird. Gudenus hatte darin erklärt: "Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht es auch in Schulbüchern."
Die Beschuldigteneinvernahme dürfte auf Anfang, spätestens Mitte Oktober festgelegt werden, war am Freitag aus dem Straflandesgericht zu erfahren. Die Entscheidung, ob es zu einer Anklage kommen wird, soll dann "binnen weniger Wochen" fallen, hieß es.
Das könnte sich allerdings verzögern, sollte etwas an dem Gerücht dran sein, wonach sich Gudenus mittlerweile in Richtung Zurechnungsunfähigkeit verantwortet. Diese Entwicklung ist bereits Gesprächsthema im Grauen Haus.
Nach Par. 11 Strafgesetzbuch (StGB) handelt jemand dann nicht schuldhaft, wenn er zur Zeit der inkriminierten Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen Schwachsinns, wegen einer tief greifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer anderen schweren seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Das Vorliegen einer behaupteten Zurechnungsunfähigkeit muss von einem gerichtlichen Sachverständigen für Psychiatrie beurteilt werden.
"Das wäre wirklich einmalig, wenn ein Gutachter feststellt, dass im Bundesrat ein Schwachsinniger sitzt", verlautete dazu nun aus dem Straflandesgericht. Ob das Gerücht einen wahren Kern hat, ließ sich bis Freitagmittag nicht verifizieren. (apa/red)
