Verfahren gegen Riess-Passer eingestellt: Spesen sind von der FPÖ genehmigt worden
- Teures Privat-Fest als 'Überraschungsparty' gewertet
- Von Partei bezahlte Wohnung als Besprechungsraum?
Das Justizministerium hat die Einstellung des Verfahrens gegen die frühere Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer genehmigt. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte wegen Veruntreuung ermittelt, vorige Woche aber die Einstellung beantragt. Riess-Passer war vorgeworfen worden, in ihrer Zeit als FP-Obfrau Parteispesen ohne Genehmigung der Gremien verrechnet zu haben.
Wie der Sprecher von Justizministerin Karin Gastinger (B), Christoph Pöchinger sagte, kam die Staatsanwaltschaft zum Ergebnis, dass bei Riess-Passer "keine strafrechtliche Relevanz" gegeben sei. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die Budgets 2001 und 2002 ebenso wie der Abschluss für das Jahr 2000 im damaligen FP-Vorstand einstimmig beschlossen wurden.
Auch bei den einzelnen Ausgaben fand die Staatsanwaltschaft nichts Bedenkliches. So entpuppte sich beispielsweise ein angeblich privates Geburtstagsfest mit Kosten von rund 109.000 Euro als "Überraschungsparty". Die von der Partei bezahlte Wohnung wurde auch für Besprechungen und andere Parteimitglieder verwendet. Ein Schlüssel war stets in der Parteizentrale hinterlegt.
Um den Vorwurf zu entkräften, auf Parteikosten Privatkleidung gekauft zu haben, legte Riess-Passer der Staatsanwaltschaft ihre private Kreditkartenabrechnung vor. Die Staatsanwaltschaft schloss daraus, dass auch private Kleidungskäufe in erheblichem Ausmaß erfolgten und dass die Trennung von privaten und dienstlichen Einkäufen somit nicht zu widerlegen sei.
FP-Generalsekretär: "Schief bleibt die Optik allemal"
"Ausgesprochen bedenklich" ist für FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl die Einstellung des Verfahrens gegen die frühere Vizekanzlerin und FP-Chefin Susanne Riess-Passer. "Schief bleibt die Optik allemal", meinte Kickl. Die Angelegenheit erinnere "sehr an die seltsame Niederschlagung" der Ermittlungen gegen Finanzminister Karl-Heinz Grasser in dessen Homepage-Affäre, so Kickl.
"Es besteht ein großes Risiko, dass Herr und Frau Österreicher allmählich ihr Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren, weil offenkundig mit zweierlei Maß gemessen wird." Man könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es vor dem Recht "Gleiche und Gleichere" gebe.
Die FPÖ habe jedenfalls über ihre Rechtsvertreter bereits einen Antrag auf Privatbeteiligtenanschluss im Verfahren eingebracht. Das entspreche der angekündigten Vorgangsweise. Die zivilrechtlichen Schritte blieben davon natürlich völlig unberührt, so Kickl. (apa/red)
