Donnerstag, 8. September 2005

Warnweste ja, aber nicht nach Vorschrift! Jede vierte mitgeführte Weste ist fehlerhaft

  • KfV-Check bei 100 Lenkern: Nur 50 % einwandfrei
  • Mängel: Geringe Lichtstärke & falsche Kennzeichnung

Viele Autolenker führen zwar die seit Mai vorgeschriebenen Warnwesten mit, allzu oft entspricht der Schutz aber nicht den Vorschriften. Das hat eine Überprüfung durch das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) bei mehr als 100 Autolenkern in Wien ergeben. Jede vierte untersuchte Weste erfüllte nicht die Anforderungen an die Lichtstärke. Weitere 20 Prozent waren falsch gekennzeichnet.

Im Kraftfahrgesetz (KFG) ist festgelegt, dass die Warnweste der ÖNORM EN 471 entsprechen muss. Die Qualität wird in drei Klassen eingeteilt, drei ist die beste Kategorie. Der Unterschied liegt u.a. in der Mindestfläche des sichtbaren Materials und an den Mindestrückstrahlwerten. "Das Gesetz schreibt zwar nicht vor, welche Warnwesten-Klasse mitgeführt werden muss - die Weste muss aber zumindest der Klasse eins gerecht werden", sagte KfV-Direktor Othmar Thann. Der Test habe ergeben, dass von den Herstellern häufig eine zu hohe Kategorie angegeben werde.

Nur 50 % sind einwandfrei
Rund 50 Prozent der untersuchten Warnwesten ließen in punkto Qualität keine Wünsche offen. Etwa jedes dritte Produkt brachte es noch auf Klasse eins. Der Preis ist laut KfV kein Indikator für Qualität: Während die billigste Weste als Stufe zwei klassifiziert wurde, fiel das teuerste Stück durch. Der Lenker kann nur zur Verantwortung gezogen werden, wenn eine Warnweste nicht die Kennzeichnung EN 471 aufweist. Ist die Norm am Etikett vermerkt, kann er davon ausgehen, ein gesetzeskonformes Produkt erworben zu haben. In rund acht Prozent der überprüften Fahrzeuge gab es keine Weste. Jeder dritte Lenker hatte ein zweites Exemplar dabei. 28 Prozent wurden nicht griffbereit, sondern im Kofferraum oder auf der hinteren Ablagefläche aufbewahrt.
(APA/red.)

8.9.2005 14:20