Montag, 5. September 2005

Kazaa verstößt gegen das Urheberrecht: Gericht gibt jetzt der Musikindustrie Recht

  • Daten-Piraterie bei Net-Börse bald nicht mehr möglich
  • Kazaa-Anwälte wollen nun Gerichtsurteil anfechten

Die elektronische Musik-Tauschbörse Kazaa verstößt gegen das Urheberrecht. Das hat jetzt das australische Bundesgericht entschieden. Die Entscheidung gilt zwar nur in Australien, die internationale Musikindustrie begrüßte sie aber als "weitere richtungweisende Grundsatzentscheidung", die nur wenige Wochen nach einem Urteil des US-Supreme Courts gefällt wurde. Die Betreiber der Tauschbörse haben nun zwei Monate Zeit, um ihren Dienst so zu verändern, dass keine weitere Daten-Piraterie mehr möglich ist.

"Innerhalb weniger Wochen kommen zwei Gerichte in unterschiedlichen Kontinenten zu dem selben Ergebnis: Filesharing ist illegal", erklärte Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des Verbands der österreichischen Musikwirtschaft - IFPI Austria, in einer Aussendung dazu, "Beide Entscheidungen geben der Entwicklung des legalen Online-Marktes einen massiven Schub, indem sie eine klare Grenze zwischen illegalen und legalen Angeboten ziehen."

Die Anwälte von Kazaa haben angekündigt, das Urteil anzufechten, äußerten sich zunächst aber nicht zu der Entscheidung selbst. Sie hatten argumentiert, ihre Software unterscheide sich nicht von einem Kassettenrekorder oder einem Fotokopierer. Außerdem könne Kazaa Verletzungen des Urheberrechts von Benutzern des Netzwerks nicht kontrollieren. Über den möglichen Schaden für die Musikindustrie soll zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden. (apa/red)

5.9.2005 13:37