Regierung einigt sich auf Postgesetz: Beschluss des Ministerrats aber vertagt
- Staatsholding über informelle Einigung informiert
- PLUS: Redmail droht Republik mit Klage in Brüssel
·Redmail droht der Republik mit Klage!
Gesetzesnovelle sei EU-rechtlich bedenklich
·Bei Post droht im Frühjahr 2006 Streik
Gewerkschaft will gegen Börsegang protestieren
Der Börsegang der Post noch vor den Wahlen 2006 wird ungeachtet von Verzögerungen in der Vorbereitung und ungeachtet auch einer Streikdrohung der Gewerkschaft immer wahrscheinlicher. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel ist am Dienstag Überlegungen innerhalb der ÖVP über eine Verschiebung des Post-Börsegangs auf 2007 entgegengetreten. Im Pressefoyer nach dem Ministerrat befragt, ob er von einer Privatisierung noch in dieser Legislaturperiode ausgehe, meinte der ÖVP-Chef: "Ich glaube schon".
Den Beschluss eines neues Postgesetzes, das als Voraussetzung für den Börsegang gilt, hat der Ministerrat davor allerdings auf nächste Woche vertagt, weil der ressortverantwortliche Vizekanzler und Infrastrukturminister Hubert Gorbach (B) am Dienstag wegen des Seilbahn-Unglücks in Sölden war. Gorbach ließ allerdings noch vor dem Ministerrat ausrichten, dass es über das Gesetz nach monatelangem Tauziehen zwischen den Regierungsparteien nun eine informelle Einigung gebe und der Privatisierungsprozess daher nicht beeinträchtigt werde.
ÖIAG überlegt Antrag zu verschieben
Der Aufsichtsrat der Staatsholding ÖIAG überlegt jetzt dennoch, den ursprünglich für Freitag angekündigten Antrag an die Regierung für einen Börsegang der Post zu verschieben. "Da das Postgesetz die Ertragskraft der Post bestimmt und damit eine wesentliche Voraussetzung für den Post-Börsegang ist, könnte es sein, dass man den Beschluss im Ministerrat abwartet", hieß es am Dienstag nach dem Ministerrat aus Kreisen des Finanzministeriums.
Allerdings, betonte ÖIAG-Aufsichtsratspräsident Alfred Heinzel, notwendig sei ein Antrag des ÖIAG-Aufsichtsrates grundsätzlich nicht. "Die Regierung kann auch ohne unseren Antrag den Privatisierungsauftrag ändern und umgekehrt ist auf Grund eines Antrags auch noch lange nicht die Entscheidung der Regierung gefallen", so Heinzel auf APA-Anfrage. Und selbst wenn die Regierung auf einen Antrag der Staatsholding wert läge, sei noch genug Zeit für einen entsprechenden Beschluss, hieß es aus dem Kontrollgremium der ÖIAG.
Gewerkschaft: "Verschleuderung von Volksvermögen"
Widerstand kommt weiter von der Gewerkschaft, die bereits am Montag mit Streik gedroht hat. Sie sprach in einer Reaktion von "Verschleuderung von Volksvermögen" und kündigt für 9. September eine Kundgebung vor der ÖIAG-Zentrale an. Die Arbeitnehmervertretung hält die Post noch nicht für börsereif und verlangt eine Verschiebung der Privatisierung auf 2007. Erst dann werde man die Auswirkungen der weiteren Liberalisierung - vor allem die Einschränkung des Briefmonopols von Sendungen bis zu 100 Gramm auf nur noch bis zu 50 Gramm - beurteilen können.
Eine vollständige Aufhebung des Monopols für die Österreichische Post AG wird dagegen nach der Gesetzesvorlage, auf die sich die Regierungsparteien geeinigt haben, "im Gleichklang mit der EU-Richtlinie" und "jedenfalls nicht vor 1.1.2009" erfolgen - für die Börsianer eine entscheidende Frage, weil der Post nach der kompletten Marktöffnung erhebliche Konkurrenz droht. Wirtschaftskammer und ÖVP-Wirtschaftsbund hatten auf eine Liberalisierung schon 2007 gedrängt.
Vetorecht bei Postamtsschließungen
Außerdem enthält das neue Postgesetz, das mit 1.1.2006 in Kraft treten soll, ein bis zuletzt heftig diskutiertes Veto-Recht für den Infrastrukturminister bei weiteren Postamtsschließungen. Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf kann der Minister eine Schließung dann untersagen, wenn die Vorgaben der Universaldienstverordnung nicht eingehalten werden bzw. solange die Post keine plausible Begründung für eine Schließung vorlegt.
Auflagen gibt es im neuen Gesetz auch für den Konsumenten. Wie schon im bisherigen Gesetz geregelt, müssen bis zum 30. Juni 2006 sämtliche alte Postkästen gegen neue mit Einwurfschlitz ausgetauscht werden. Danach drohen nach dem neuen Gesetz nun drakonische Strafen. Wer seinen Postkasten in den nächsten zehn Monaten nicht austauschen lässt, wird von den Behörden zunächst angewiesen werden, dies innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen. Leistet der Hauseigentümer dem nicht Folge, muss er mit einer Verwaltungsstrafe von "bis zu 30.000 Euro" rechnen. (apa)

