Steiermark-Wahl: Am 23. September gibt es erstmals einen vorgezogener Wahltag
- Voraussetzung ist Wahlkarte - Große Nachfrage
- Stimmen werden aber erst am 2. Oktober ausgezählt
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Bei der bevorstehenden Landtagswahl wird es in der Steiermark erstmals einen so genannten vorgezogenen Wahltag geben. Zusätzlich zum regulären Wahltag am 2. Oktober besteht schon am 23. September - in jeder Gemeinden zumindest für eine Stunde - die Möglichkeit, die Stimme abzugeben. Voraussetzung ist eine Wahlkarte, die drei Tage vor dem Wahltag angefordert werden muss.
Die bisher mäßig genutzten Wahlkarten - 2000 von nur knapp vier Prozent der Wähler - könnten durch das zusätzliche Angebot stärker nachgefragt werden, wie auch schon die Gemeinderatswahl im März 2005 gezeigt hat. Laut neuer Landtagswahlordnung muss am 23. September in jeder Gemeinde ein Wahllokal zumindest zwischen 18.00 und 19.00 Uhr offen gehalten werden. Wird in der Heimatgemeinde "vorgezogen" gewählt, kann die Ausfolgung der Wahlkarte direkt vor der Stimmabgabe erfolgen. Die abgegebenen Stimmen werden versiegelt aufbewahrt und erst gemeinsam mit den Stimmen aus den Wahlurnen am 2. Oktober ausgezählt.
Wahlkarten, die persönlich, schriftlich, per E-Mail oder telefonisch angefordert werden können, sind auch für Wählerinnen und Wähler gedacht, die außerhalb ihrer Heimatgemeinde - allerdings in der Steiermark - wählen möchten sowie für jene, die die aus gesundheitlichen Gründen so genanten "fliegenden Wahlkommissionen" nutzen möchten.(apa/red)
