Freiheitliche wollen Parteienförderung: VfGH hat Vorverfahren zur Klage eingeleitet
- Zahlungen gehen seit Abspaltung zum Kärntner BZÖ
- BZÖ-Chef Haider soll Gegenschrift vorlegen
Der Verfassungsgerichtshof hat das Vorverfahren zur Klage der Kärntner FPÖ eingeleitet. Die Freiheitlichen klagen das Land Kärnten auf Zahlung der gesetzlichen Parteienförderung, die seit der Abspaltung das BZÖ kassiert. Kärntens Landeshauptmann, BZÖ-Chef Haider, wurde vom VfGH aufgefordert, binnen acht Wochen eine Gegenschrift vorzulegen, in der er namens der Landesregierung Stellung nimmt.
Kommt die Landesregierung dieser Aufforderung nicht nach, können die Höchstrichter laut VfGH-Gesetz "auf Grund der Behauptungen des Antragsstellers (Beschwerdeführers) erkennen", erklärte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth gegenüber der APA.
Außerdem hat der VfGH den Landeshauptmann aufgefordert, alle Akten zur Zuerkennung der Parteienförderung zu übermitteln. Innenministerin Prokop wurde vom Gerichtshof ersucht, binnen drei Wochen die Satzungen der FPÖ-Landesgruppe Kärnten zu übermitteln.
Mit der achtwöchigen Stellungnahme-Frist für Haider kann die FPÖ- Klage nicht in der Oktober-Session behandelt werden. Die nächste Möglichkeit wäre dann die Ende November beginnenden Session des VfGH.(apa/red)
