Urteil im Landesgericht Wels: Angeklagter nach Autobahnmord bekam 15 Jahre!
- Motiv war offenbar Streit um eine Heroinlieferung
Im Geschwornenprozess nach dem so genannten "Autobahnmord" ist der Angeklagte, ein 42-jähriger Türke, im Landesgericht Wels zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Opfer in dem Mordfall, ein 31-jähriger türkischer Lkw-Fahrer, war im Sommer des Vorjahres auf einem Autobahnparkplatz bei Linz erschossen aufgefunden worden.
Im Prozess bestritt der Angeklagte die Tötungsabsicht und erklärte, er habe das Opfer, nur erschrecken wollen. Es habe einen Streit um eine Lieferung von einem Kilogramm Heroin gegeben. Das Opfer, das mit einer Ladung Möbel in die Niederlande unterwegs war, sollte das Suchtgift aus der Türkei auf einem Autobahnparkplatz an den mutmaßlichen Täter übergeben. Doch es verlangte vorher die Bezahlung von 2.000 Euro als Honorar für den Kurierdienst. Laut den Schilderungen des Angeklagten sei er dabei auf dem Rücksitz eines Wagens hinter dem Opfer gesessen, dieses befand sich auf Beifahrersitz.
Er habe sich getäuscht gefühlt und habe ihn deswegen erschrecken wollen. Dazu habe er eine alte, verrostete Pistole ohne Magazin, die er auf einem Spielplatz gefunden habe, an den Kopf des Lkw-Fahrers gehalten und mehrmals abgedrückt. Er habe nicht gewusst, dass sich eine Patrone in der Waffe befinde. Beim dritten Mal sei plötzlich ein Schuss gefallen und der Lkw-Fahrer sei tot gewesen.
Die Leiche habe er auf einem Autobahnparkplatz in der Nähe von Linz abgelegt, weil er glaubte, dass sie dort nicht gefunden würde. Danach habe er die Pistole und seine blutbefleckte Kleidung weggeworfen, die ebenfalls blutverschmierten Sitze des Wagens ausgetauscht und das Auto nach Bulgarien verkauft.
Die Leiche des Lkw-Fahrers mit dem Einschussloch im Hinterkopf wurde am 23. August von Spaziergängerinnen entdeckt. Später wurde auch sein bei einer Autobahnraststätte abgestellter Sattelzug gefunden. Mitte Oktober konnten die Sicherheitsbehörden die Identität des Mannes klären. Zum Jahreswechsel gelang es, den mutmaßlichen, in Niederösterreich wohnenden Täter auszuforschen und in Wien festzunehmen.
Der Schuldspruch der Geschwornen erfolgte einstimmig wegen Nötigung und wegen Mordes mit sechs zu zwei Stimmen. Der Angeklagte erbat sich nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. (apa)
