"Callgirl-Affäre": Nun wird ein Verfahren gegen "eine Hand voll" Kunden eingeleitet
- Verfahren wegen Missbrauch von Jugendlichen
- US-Star-Anwalt Ed Fagan im Visier der Justiz
In der Affäre rund um einen Wiener Callgirl-Ring wird nachträglich gegen "eine Hand voll" Kunden ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen eingeleitet. Das gab Werner Pleischl, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, am Dienstag auf APA-Anfrage bekannt. Die zuständige Staatsanwaltschaft Korneuburg, die bisher nicht gegen die Verdächtigen vorgegangen ist, werde eine entsprechende Weisung erhalten. Die Anzahl der von den Ermittlungen Betroffenen könnte sich noch erhöhen.
Während die Betreiber des von zum Teil sehr prominenten Kunden genutzten Escort Service zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt worden waren, hatte der intime Kontakt mit minderjährigen Prostituierten für die "Freier" bisher keine Folgen. Obwohl seit einer Gesetzesnovelle für entgeltlichen Sex mit unter 18-Jährigen bis zu drei Jahre Haft vorgesehen sind, wurden einige der Männer aus den besten Kreisen nicht ein Mal einvernommen.
"Wo sich aus den Telefonüberwachungsprotokollen ein ausreichender Tatverdacht ergibt, wird das jetzt rasch nachgeholt", erklärte Pleischl. Jene Männer, die am Telefon dezidiert nach jugendlichen Mädchen verlangt und diese zum Teil auch "vermittelt" bekommen hatten, müssen demnach schon bald dem U-Richter als Beschuldigte Rede und Antwort stehen. Ob die Staatsanwaltschaft danach Anklage erheben wird, hängt von ihren Angaben und der Beweislage ab.
In vom "Falter" veröffentlichten Telefon-Mitschnitten und einer "Kundenliste" zufolge soll unter anderem der prominente US-Anwalt Ed Fagan zwei Mal eine 17-jährige Litauerin in einem Wiener Hotel empfangen haben. Fagan beteuert, er wäre "nie wissentlich Kunde eines Callgirl-Rings mit Mädchen, die jünger als 19 sind", gewesen.
Nicht mehr behelligen wird die Anklagebehörde demgegenüber Gerhard Roder, den ehemaligen Pressesprecher von Nationalratspräsident Andreas Khol (V). "Er hat sich am Telefon nur erkundigt und dann aufgelegt. Und das ist noch nicht strafbar", erläuterte Pleischl.
Die OStA möchte darüber hinaus anhand der umfangreichen Auswertung der Telefonüberwachung versuchen, allfällige weitere Kunden von Minderjährigen ausforschen zu lassen, deren Identität bisher nicht fest steht. Es gibt offenbar Indizien, dass sich unter den Nutzern des Escort Service weit mehr als nur eine Hand voll Männer fanden, die auf Sex mit Teenagern aus waren.
(apa)
