Unachtsamkeit am Steuer: Handy, Rauchen & Co am Steuer kosten viele Menschenleben
- Studie: Telefonieren wird am gefährlichsten eingestuft
- Rechtlich sind alle Nebentätigkeiten im Auto verboten
Nebentätigkeiten beim Autofahren ziehen die Aufmerksamkeit vom Straßenverkehr ab. Bei 68 tödlichen Verkehrsunfällen war laut Innenministerium Unachtsamkeit und Ablenkung die vermutete Hauptunfallursache. Das sind 8,3 Prozent aller tödlichen Unfälle. Eine Umfrage des ÖAMTC mit 1.000 Autofahrern ergab, dass 33 Prozent das Telefon für die gefährlichste Ablenkung halten.
Mit 16 Prozent ebenfalls häufig genannt, wird das Rauchen am Steuer. Dahinter steht mit 15 Prozent die Sendersuche beim Radio und das Wechseln von CDs. Rund zwei Drittel der Befragten seien sehr wohl der Meinung, dass ablenkende Tätigkeiten am Steuer ein Sicherheitsproblem sind, berichtete ÖAMTC-Verkehrspsychologin Donosa. "42 Prozent geben sogar an, dass sie sich selbst schon einmal durch Unachtsamkeit in eine gefährliche Situation gebracht haben."
Ablenkungen und Unaufmerksamkeit haben eine veränderte Fahrweise zur Folge. Man hält zu geringen Abstand zum Vordermann oder vergisst auf das Blinken beim Abbiegen oder Spurwechseln. "37 Prozent haben sich schon 'oft' durch andere Autofahrer gefährdet gefühlt. Immerhin 62 Prozent geben an, dass das 'gelegentlich' der Fall ist", sagt Donosa.
"Rechtlich gesehen, sind all Nebentätigkeiten am Steuer verboten, die den Lenker in seiner Aufmerksamkeit beeinträchtigen", sagt ÖAMTC- Jurist Hoffer. Für das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist ein Organmandat von 25 Euro an Ort und Stelle zu bezahlen. Weigert man sich, kommt es zu einer Anzeige, dann kostet es bis zu 72 Euro.
"Gefährlich wird es, wenn eine Zigarette im Auto herunterfällt", warnt Hoffer. "Die Versicherung wird leistungsfrei, der Fahrzeugbesitzer muss seinen Schaden selbst bezahlen." Es muss nicht zu einem Unfall kommen, damit Ablenkungen am Steuer rechtliche Folgen haben. "Das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung garantiert nicht Straffreiheit", berichtet Hoffer. "Wird man offenkundig durch das Gespräch abgelenkt und begeht einen Fahrfehler, drohen Verwaltungsstrafen bis 726 Euro." (apa/red)
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