Ermittlungen laufen: Insiderhandel mit DaimlerChrysler-Aktien im Visier der Justiz
- Staatsanwaltschaft leitete bereits Verfahren ein
Die Staatsanwaltschaft hat wegen des Verdachtes des verbotenen Insiderhandels mit DaimlerChrysler-Aktien Ermittlungen aufgenommen. Der starke Kursanstieg durch die Rücktrittsankündigung von Vorstandschef Jürgen Schrempp Ende Juli hatte zuvor bereits die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf den Plan gerufen.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart gab nun bekannt, dass in diesem Zusammenhang ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Namen gab sie nicht preis.
Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft bei DaimlerChrysler wurden vom Unternehmen nicht bestätigt. Der Daimler-Sprecher sagte, der Konzern werde mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten.
Auslöser für die Ermittlungen waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft BaFin-Informationen. Es geht dabei um mögliche Kursmanipulationen und Insiderhandel mit den DaimlerChrysler-Aktien im Zusammenhang mit der Rücktrittsankündigung Schrempps am 28. Juli. Danach hatte der Kurs um mehr als zehn Prozent zugelegt. Eine Sprecherin der BaFin hatte schon Mitte August erklärt, dass eine routinemäßige Voruntersuchung Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Kapitalmarktgesetze ergeben habe.
Die BaFin verlangt die Herausgabe der Namen aller Personen, die im Vorfeld des Rücktritts von Schrempp mit Papieren des Autokonzerns gehandelt haben. Die Kreditinstitute und Finanzdienstleister müssen nach Angaben der BaFin die Namen offen legen. Auch DaimlerChrysler müsse gegenüber der BaFin bekannt geben, wer Insiderwissen von Schrempps Rücktritt hatte.
Der Vorsitzende des Dachverbandes Kritische Aktionäre bei DaimlerChrysler, Jürgen Grässlin, hatte kurz nach dem Rücktritt von Schrempp erklärt, das "Insidergeschäften Tür und Tor geöffnet" gewesen seien. Er selbst sei bereits zwölf Tage vor der offiziellen Bekanntgabe von Schrempps Rücktritt darüber informiert gewesen. DaimlerChrysler hatte dies bestritten und juristische Schritte gegen Grässlin eingeleitet. Die BaFin hatte Grässlin aufgefordert, seine Hinweise zu konkretisieren. (apa/red)

